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Amherd Viola · Nationalrat · 2015-03-04

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04

Wortprotokoll

Der Ständerat schafft mit diesem Artikel die Möglichkeit, in Fällen, in denen die Unterhaltszahlungen nicht geleistet werden, wenigstens die Vorsorgeguthaben der unterhaltspflichtigen Person zu sichern. Damit wird der Schutz von Alimentenansprüchen verbessert - indem die Inkassobehörden auf Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zugreifen können, bevor es zu spät ist. Dies ist dort wichtig, wo sich Alimentenschuldner ihr Altersguthaben ausbezahlen lassen. Ohne die Ergänzung aus dem Ständerat kann in solchen Fällen nicht verhindert werden, dass sich beispielsweise ein Schuldner das Altersguthaben auszahlen lässt, sich damit ins Ausland absetzt und die Alimente in der Schweiz schuldig bleibt.

Mit der Kommissionsmehrheit ist die CVP/EVP-Fraktion der Meinung, dass man so etwas vermeiden muss. Es darf nicht sein, dass Altersguthaben verjubelt und gleichzeitig geschuldete Alimente nicht bezahlt werden. Einspringen muss dann der Staat, und schlussendlich bezahlen wir alle, die Steuerzahlerinnen und -zahler, die Zeche. Solchen ungerechtfertigten Belastungen des Staates ist der Riegel zu schieben. Es kommt dazu, dass Alimentenberechtigte in die Sozialhilfe getrieben werden, obwohl finanzielle Mittel vorhanden wären. Dass der Minderheitsantrag ausgerechnet aus der SVP-Fraktion kommt, ist bemerkenswert: Die Partei, die sich immer über steigende Sozialhilfeausgaben beschwert, will hier unredliche Schuldner schützen und die Bezahlung geschuldeter Unterhaltsbeiträge der öffentlichen Hand aufbürden.

Ich bitte Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Nidegger abzulehnen und dem Konzept des Ständerates bezüglich der Bestimmungen des ZGB, BVG und FZG zu folgen.