Vogler Karl · Nationalrat · 2015-03-04
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-04
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir an dieser Stelle auch unter Hinweis auf die von der Bundespräsidentin und den Fraktionssprecherinnen und -sprechern gemachten Ausführungen kurz folgende Bemerkung: Der Ständerat hat am 2. Dezember 2014 den Entwurf zum neuen Kindesunterhaltsrecht angenommen. Dabei wurden verschiedene Differenzen geschaffen.
Eine dieser Differenzen betrifft die Massnahmen zur Sicherung von Vorsorgeguthaben bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht. Diese wurden vom Ständerat in die Kindesunterhaltsvorlage mit einbezogen, und zwar, weil sich die Bearbeitung dieser Gesetzesbestimmungen als Einzelvorlage stark verzögern würde. Diese Massnahmen ermöglichen es, den Schutz der Personen mit Alimentenansprüchen zu verbessern, indem es den Inkassobehörden möglich wird, rechtzeitig auf Vorsorgekapital von Alimentenschuldnern zuzugreifen, wenn sich diese ihr Guthaben auszahlen lassen. Das Ganze stellt ein Gesamtpaket, sprich ein Konzept, dar, weshalb diese Massnahmen als Ganzes in die Vorlage integriert wurden. Betroffen sind das ZGB, das BVG und das FZG.
Zum Streichungsantrag der Minderheit Nidegger: Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt diesen ab. Der Entscheid in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen war deutlich. Warum das? Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es, wenn jemand Unterhaltsverpflichtungen hat, also Alimente schuldet, stossend ist, wenn sich der Schuldner Kapital aus der zweiten Säule auszahlen lässt und dann, statt geschuldete Alimente zu bezahlen, das Geld beiseiteschafft und beispielsweise ins Ausland verreist. Das hat zur Folge, dass der Unterhaltsberechtigte den Schaden hat und in vielen Fällen der Staat zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler über die Alimentenbevorschussung für Unterhaltsbeiträge aufkommen muss. Die gleichen Kreise, die den Minderheitsantrag unterstützen, beklagen dann ja jeweils wieder die steigenden Sozialausgaben. Das ist nach Meinung der Kommissionsmehrheit nicht sehr konsequent.
Die klare Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit Nidegger abzulehnen.