von Graffenried Alec · Nationalrat · 2015-03-04
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
In den Artikeln 40 und 41 wird jetzt also die kurze Freiheitsstrafe wieder eingeführt. Herr Lüscher hat es hier noch einmal unterstrichen: Das ist das Kernanliegen dieser Revision. Der Ständerat hat nun definiert, wann und unter welchen Voraussetzungen die kurze Freiheitsstrafe an die Stelle der Geldstrafe treten soll. Die Minderheit II (Nidegger), nur diese Minderheit lehnt diese Formulierung ab. Abgesehen von der Minderheit II gibt es eine grosse Mehrheit, die diese Formulierung des Ständerates akzeptiert. Die Kommission entschied hier mit 18 zu 6 Stimmen.
Der Ständerat hat aber noch vorgesehen, dass diese Strafart zu begründen sei; das haben Sie gehört. Das schlägt jetzt die Minderheit I (Jositsch) mit einem leicht modifizierten Text noch einmal vor. Die Schwierigkeit liegt einerseits darin, dass diese Begründungspflicht sowieso besteht; man müsste sie also gar nicht wiederholen. Andererseits befinden wir uns hier im Strafbefehlsverfahren, und da ist die Begründungspflicht natürlich sehr reduziert respektive besteht nicht. Der jetzige Antrag der Minderheit I - und damit auch mehr oder weniger die Lösung des Ständerates - wurde mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Möglicherweise gibt es aber bei dieser Frage der Begründungspflicht und der zutreffenden Begründung noch etwas Klärungsbedarf, möglicherweise ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Ich bitte Sie aber, mit der Mehrheit zu stimmen. Wir haben dann immer noch eine Differenz und können diese Frage noch klären. Der Antrag, der jetzt als Mehrheitsantrag vorliegt, hat in der Kommission mit 15 zu 8 Stimmen obsiegt.