Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-03-04
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-03-04
Wortprotokoll
Ich habe mich so vorbereitet, dass ich zu beiden Themen respektive eben zur alternierenden Sorge spreche.
Die BDP begrüsst diese Vorlage. Mit der Vorlage, die von der Kommission für Rechtsfragen verabschiedet wurde, verbessern wir die Situation der Kinder im Falle einer Scheidung massgeblich, auch wenn die Trennung für die Kinder immer eine grosse Belastung ist. Die BDP-Fraktion lehnt es aber grossmehrheitlich ab, eine einzelne Form der elterlichen Sorge speziell hervorzuheben. Das Gericht muss sowieso jeden Einzelfall prüfen und dabei schauen, welche Form der elterlichen Sorge die beste Lösung ist. Die alternierende Obhut kann eine dieser Formen sein. Die BDP, welche gegenüber den verschiedenen Familienmodellen offen ist und diese begrüsst und unterstützt, sieht die alternierende Obhut durchaus als mögliche Form der Sorge für die Kinder. Das Gericht hat jedoch heute schon die Möglichkeit, die elterliche Sorge so zu definieren. Eine explizite Erwähnung im Gesetz ist nicht notwendig; die BDP hat das entsprechende Postulat 15.3003 in der Kommission aber unterstützt.
Die BDP-Fraktion ist also nicht gegen die alternierende Obhut, auch wenn sie hier mit der Mehrheit stimmt und die vom Ständerat eingefügte Lösung nicht unterstützt. Im Übrigen wird die BDP-Fraktion - dies sei zur Abkürzung der Debatte gesagt - anschliessend jeweils mit der Mehrheit stimmen und die Vorlage so, wie sie aus der Kommission gekommen ist, unterstützen.