Bäumle Martin · Nationalrat · 2015-03-04
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-04
Wortprotokoll
Wir sind nun im dritten Block. Die Grünliberalen werden in diesem Block, ausser in wenigen Punkten, die Anträge der Kommissionsmehrheit unterstützen und die Einzelanträge ablehnen.
Wo weichen wir von der Kommissionsmehrheit ab und beantragen Ihnen, der Minderheit zuzustimmen?
1. Das ist einmal bei Artikel 12 Absatz 2bis der Fall, bei dem es um die Frage der Quadratmeter geht. Hier hat der Ständerat mit den Vorgaben von 30 Prozent und 30 Quadratmetern eigentlich eine vernünftige Lösung gefunden. Die Mehrheit Ihrer UREK geht, indem sie die zweite Grösse - diese 30 Quadratmeter - streichen will, hier wiederum an die Grenze und ritzt damit die Bundesverfassung. In diesem Sinne bitte ich Sie, hier meinen Minderheitsantrag II bzw. den Beschluss des Ständerates zu unterstützen. Eventualiter bitte ich Sie den Einzelantrag Candinas zu unterstützen, der hier eigentlich eine leichte Liberalisierung beinhaltet, aber durchaus verfassungskonform ist.
2. Bei Artikel 24a bitten wir Sie, ebenfalls der Kommissionsminderheit zu folgen, hier dem Antrag der Minderheit Jans, und die neue Formulierung des Ständerates zu streichen. Es ist aus unserer Sicht rechtlich problematisch, dass die Baubewilligung trotzdem noch erteilt werden kann, wenn es irgendwann Vorabklärungen gab und wenn die Baubewilligung aus irgendwelchen Gründen nicht vor dem März 2012 erteilt werden konnte. Dies könnte nicht nur bei der Zweitwohnungsfrage eingefordert werden, sondern plötzlich auch bei anderen baurechtlichen Fragen. Bei irgendeiner Umzonung könnte es später heissen, jemand habe ja bereits fünf Jahre vorher eine Bauanfrage gemacht, er dürfe jetzt ausserhalb der Bauzone oder in der Freihaltezone noch bauen. Er habe die Baubewilligung nur nicht erhalten, weil irgendetwas gewesen sei; vielleicht war er krank. Das ist nicht so genau definiert. Dieser Artikel, den der Ständerat eingefügt hat, ist daher sehr heikel. Ich bitte Sie, hier der Minderheit Jans zu folgen, damit die rechtliche Klarheit, was Baubewilligungen betrifft, bestehen bleibt.
3. Bei Artikel 28 bitte ich Sie ebenfalls, den Antrag der Minderheit Jans zu unterstützen, sprich, die Dringlichkeit, die die Kommissionsmehrheit beschlossen hat, abzulehnen. Es hat sich auch hier gezeigt, dass der Kompromiss, der gefunden wurde, dazu führt, dass dieser Antrag der Mehrheit eigentlich hinfällig ist. Auch die ursprünglichen Antragsteller und Mehrheitsbeschaffer sind zum Schluss gekommen, dass der Antrag der Minderheit der schnellere Weg ist als derjenige der Mehrheit. In diesem Sinne werden wir hier wahrscheinlich diese Dringlichkeit heute erledigen. Ich bitte Sie also, hier ebenfalls die Minderheit Jans zu unterstützen.