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preparatory:AB 168829

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-24

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst kurz zum Antrag der Minderheit Rickli Natalie zu Artikel 43 Absatz 1 StGB. Dieser Antrag erscheint uns prima vista nicht abwegig zu sein. Anlässlich der Kommissionssitzung hat jedoch die Verwaltung überzeugend dargestellt, dass sich die Praxis ganz dezidiert für die Beibehaltung der Grenze von drei Jahren ausgesprochen hat. Die Praktiker erachten den teilbedingten Strafvollzug von bis zu drei Jahren als ein sehr sinnvolles Instrument, um einerseits dem Vergeltungsbedürfnis, aber andererseits auch den Bewährungsaussichten und -chancen adäquat Nachachtung verschaffen zu können. Für unsere Fraktion gibt es daher keinen Grund, den Anliegen der Praxis nicht nachzukommen. Ich ersuche Sie dementsprechend, hier der Mehrheit zu folgen.

Ich spreche noch kurz zu den Anträgen der Minderheit Schwander zu Artikel 46 StGB bzw. Artikel 40 MStG. Ich empfehle Ihnen, diese ebenfalls abzulehnen. Warum? Unseres Erachtens ist es grundsätzlich falsch, beim Widerruf - das wurde soeben von Kollege Jositsch ausgeführt - streng formale Kriterien einzuführen, wie es eben auch andernorts gefährlich sein kann, Automatismen einzuführen. Die Praxis braucht eine gewisse Flexibilität; es gilt, dem jeweiligen Einzelfall gerecht zu werden. Die dafür notwendige Flexibilität ist mit der heutigen Lösung gegeben: Das Gericht kann heute bei einem Verzicht auf einen Widerruf verschiedene dem Einzelfall gerecht werdende Vorkehrungen verfügen. Entscheidend beim Verzicht auf den Widerruf ist weiter natürlich auch die prospektive Sicht, die gute Prognose. Diese bzw. der Verzicht auf einen Widerruf soll nicht durch formale Kriterien verunmöglicht werden. Und ein Letztes: Meines Wissens hat sich das bisherige Widerrufsrecht bewährt, weshalb es keinen Grund gibt, dieses zu ändern. Eine entsprechende Änderung war denn ursprünglich auch nicht Bestandteil der bundesrätlichen Revisionsvorlage.

Ich ersuche Sie daher, der Mehrheit zu folgen.