Steiner Rudolf · Nationalrat · 2001-12-03
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03
Wortprotokoll
Der Motionär hat es offensichtlich auf die so genannten reichen Rentnerinnen und Rentner abgesehen. Ihre Einnahmen sollen zusätzlich mit einem Sozialbeitrag zugunsten von AHV, IV und ALV belastet werden. Der Motionär übersieht oder will nicht wahrhaben, dass die Einnahmen, die zur Vermögensbildung dieser angeblichen reichen Rentnerinnen und Rentner geführt haben, der ordentlichen Besteuerung und, soweit sie Erwerbseinkommen waren, auch der Beitragspflicht für AHV, IV und ALV unterlagen. Er übersieht auch, dass die Vermögen und ihre Erträge weiterhin der ordentlichen Besteuerung unterliegen und dass mit diesen Steuern indirekt AHV, IV und ALV finanziert werden. Die Ausgaben der AHV werden bekanntlich zu 20 Prozent, die Ausgaben der IV zu 50 Prozent aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert, und eben diese Mittel stammen unter anderem aus den Steuererträgen aus Vermögen und Vermögenserträgen der angeblichen reichen Rentnerinnen und Rentner. [PAGE 1654]
Der Motionär übersieht zudem oder will ebenfalls nicht wahrhaben, dass die Interdepartementale Arbeitsgruppe "Finanzperspektiven in der Sozialversicherung" (IDA-Fiso) klar zum Schluss gekommen ist, dass die Erhebung eines Sozialbeitrages erstens administrative Probleme schafft, zweitens soziale Schwierigkeiten bei der Besteuerung von Transfereinkommen bietet und drittens eine unerwünschte Konkurrenzierung der direkten Einkommenssteuern von Bund, Kantonen und Gemeinden mit sich bringt. Ich verweise diesbezüglich auch auf die Stellungnahme des Bundesrates.
Ich komme allerdings zu einem wesentlich anderen Schluss als der Bundesrat. Wenn die IDA-Fiso schon feststellt, dass es sinnvoller ist, sich auf bestehende Finanzierungsalternativen zu konzentrieren, beispielsweise die Mehrwertsteuer, kann ich nicht nachvollziehen, wieso der Bundesrat den Vorstoss Zisyadis als Postulat entgegennehmen will.
Ich bitte Sie, diesen Vorstoss sowohl als Motion wie auch als Postulat abzulehnen und nicht zu überweisen.