Vischer Daniel · Nationalrat · 2013-09-24
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2013-09-24
Wortprotokoll
Es ist schon gesagt worden, dass dieser Minderheitsantrag eigentlich nicht das Thema der vorliegenden Revision beschlägt; es ist ein Antrag, dem eine Grundsatzbedeutung für die Gesamtanlage unseres Strafrechtssystems zukommt. Letztlich ist es ein Antrag, der das heutige Schuldstrafrecht in einem entscheidenden Punkt infrage stellt. Das ist ja nicht das erste Mal, dass Sie, Herr Kollege Schwander, und andere aus Ihrer Fraktion eigentlich eine gewisse Abkehr vom Schuldstrafrecht vorschlagen. Das war zum Teil ja auch innerhalb der grossen, auch von der Frau Bundesrätin erwähnten Strafrechtsdebatte im Juni 2009 der Fall.
Warum ist es eine Abkehr? Unser Strafrecht baut darauf auf, dass ein Täter nach seiner Schuldfähigkeit bestraft wird. Ist diese eingeschränkt, hat das selbstredend, auch wenn die Folge scheusslich ist, Einwirkung auf das Strafmass, weil er nicht in voller Schuld gehandelt hat, diese war beeinträchtigt - es wird ja durch ein ausgiebiges Verfahren zuerst festgestellt, ob das überhaupt der Fall ist. Einen Milderungsgrund gibt es deswegen, weil es bei bestimmten Straftatbeständen sonst gar nicht möglich wäre, all dem bei der Strafzumessung überhaupt noch Rechnung zu tragen. Und deswegen wollen Sie eigentlich etwas, das bei bestimmten Delikten die Abschaffung des Schuldmilderungsgrundes zur Folge hat, sodass de facto eine effektive Minderung gar nicht mehr möglich ist. In diesem Sinne wäre das eben ein Eingriff in das Prinzip des Schuldstrafrechts.
Ich ersuche Sie deshalb dringend, diesen Antrag abzulehnen, nicht nur, weil er nicht in diese Revision passt und im Übrigen auch nicht Gegenstand der Vernehmlassung war - das sind diffizile Fragen, Herr Schwander, die können wir nicht gewissermassen links herum schnell noch in eine Revision einbauen, wo es um etwas anderes geht -, sondern auch, weil er materiell falsch ist. Denn in dieser Frage der Gesamtanlage des Schuldstrafrechts mit dem Milderungsgrund liegt bestimmt kein Problem unseres Strafrechts; das hat Herr Jositsch in diesem Sinne gesagt. Letztlich ist es der Richter, der im Einzelfall entscheiden muss, aber er braucht die ganze Palette, also eine Öffnung, damit er sein Urteil schuldadäquat aussprechen kann.
Jetzt ein Letztes: Es wird uns ja immer unterschoben, wir seien für ein mildes Strafrecht. Das ist falsch. Wir sind für ein schuldadäquates Strafrecht. Jeder Täter muss gemäss seiner Schuld bestraft werden, und es braucht eine gewisse Äquivalenz in der Rechtsprechung, sodass es nicht zu grosse Unterschiede gibt. Aber das hat nichts mit "weich" oder "hart" zu tun, sondern mit "adäquat".
In diesem Sinne ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen.