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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-09-24

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-24

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen.

Es geht hier um einen Grundpfeiler des schweizerischen Strafrechts, nämlich um die Frage der Schuldfähigkeit bzw. der Schuldunfähigkeit und um die entsprechenden Folgen. Die Bindung der Strafe an die Schuld des Täters ist bekanntlich ein Grundprinzip unseres Strafrechts. Wir kennen [PAGE 1590] richtigerweise - Herr Schwander hat das auch gesagt - ein Schuldstrafrecht. Es gilt das Prinzip "Keine Strafe ohne Schuld", und die Strafe hat sich nach der Schuld des Täters zu bemessen. Artikel 19 ist Konsequenz und Ausdruck dieses zentralen Prinzips. Es gibt keinerlei Veranlassung, von diesem bewährten und anerkannten Grundsatz abzuweichen und bei der verminderten Schuldfähigkeit keine zwingende Strafmilderung mehr vorzusehen. Wie gesagt, würden wir andernfalls an einem bewährten und auch rechtstaatlich notwendigen Grundprinzip rütteln, wozu keinerlei Veranlassung besteht.

Da Herr Schwander auf das Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2010 hinweist, so ist zu sagen: Es handelt es sich dabei nach meiner unwesentlichen Meinung, aber auch nach Meinung der Verwaltung um ein Fehlurteil, das auch in der Lehre und von der Praxis breit kritisiert wurde und dementsprechend auch nicht zu kodifizieren ist.

Ich ersuche Sie namens der CVP/EVP-Fraktion, den Antrag der Minderheit Schwander abzulehnen.