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Flach Beat · Nationalrat · 2013-09-24

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Mit dem Strafrecht kann man die Kriminalität als statistische Menge nur gering oder fast gar nicht beeinflussen. Insbesondere bei der Kleinkriminalität ist das Strafrecht oft nicht mehr als eine Menukarte, in der der Preis steht, den ein Delinquent zu bezahlen hat, wenn er etwas aus der Karte gewählt hat. Warum also schrauben wir ständig an diesem Sanktionensystem herum? Niemand will das Strafrecht als eine Dauerbaustelle im Rechtsstaat haben, und Rechtssicherheit ist ein hohes Gut, das wir wenn immer möglich wahren sollten. Trotzdem gehen wir nun daran, das erst im Jahr 2007 geänderte Sanktionensystem zu ändern und wieder daran herumzuschrauben. Aber manchmal ist es notwendig, dass man den Schraubenzieher schon früh herausnimmt und eine Schraube wieder nachjustiert, die eben einfach nicht richtig angezogen war.

Ein wichtiger Bestandteil des Strafrechts ist nicht nur die Verhinderung von Straftaten, die Abschreckung allfälliger Täter, sondern das Strafrecht hat halt eben auch den Zweck, den Rechtsfrieden zu gewähren. Rechtsfriede setzt voraus, dass die Bevölkerung das System versteht und als angemessen und gerecht akzeptiert. Mit dem sehr häufigen Aussprechen der bedingten Geldstrafe nach unserer Revision von 2007 hat das System der Sanktionen seine Wirkung in dieser Hinsicht teilweise verloren. Das Verständnis fehlte nicht nur in der Bevölkerung, sondern sehr häufig auch bei den Tätern: Sie verstanden gar nicht, warum sie eine Geldstrafe erhielten, die sie gar nicht bezahlen mussten, oder warum sie verurteilt wurden und trotzdem nicht ins Gefängnis mussten. Es gab tatsächlich Fälle von Delinquenten, die stolz ihren Strafbefehl herumzeigten, wonach ihnen ja gar nichts passierte.

Darum möchten wir im Bereich dieser kleinen Straftaten dem Richter wieder die Möglichkeit geben, auch kurze Freiheitsstrafen auszusprechen. Die bedingte Geldstrafe soll nur noch dort eingesetzt werden, wo besondere Voraussetzungen gegeben sind.

Dort geht es vor allen Dingen um Erziehung. Es wird den allerallergrössten Teil der Strafbefehle betreffen; es wird nämlich überall dort weiterhin anzuwenden sein, wo der Täter einsichtig ist, wo es um einen Ersttäter geht, der es versteht und der mit dieser Sanktion einverstanden ist. Das Geldstrafensystem kann damit so angepasst werden, dass der Richter einen grösseren Fächer hat, um delinquentengerecht erzieherisch wirken zu können. Mit dem Electronic Monitoring wird dem Richter auch noch ein neues System zum Vollzug von Strafen zur Verfügung gestellt, das dort ansetzt, wo es besonders wirkt, nämlich bei der persönlichen Freiheit der Delinquenten. Es tut das, ohne sie aus ihrem sozialen Netz herauszunehmen, um sie aber doch empfindlich zu strafen und von der Begehung weiterer Taten abzuhalten.

Wir Grünliberalen sind auch der Meinung, dass die Möglichkeit des Landesverweises, der wieder eingeführt wird, richtig ist. Es gibt Delinquenten, bei denen das wirksam ist, und da sollten wir dem Richter die Möglichkeit geben, diese Sanktion auszusprechen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Die gemeinnützige Arbeit wird im neuen System, das wir Ihnen vorschlagen, als Vollzugsform statuiert, was an dieser Stelle richtig ist, weil die Vollzugsbehörde die Erfahrung hat und die entsprechenden Stellen kennt, an denen sie vollzogen werden kann.

So wird das Sanktionensystem im Bereich der geringen Strafen vernünftig angepasst. Einen Rückfall auf das System der Bussen vor 2007, wie ihn die Minderheit I verlangt, lehnen wir ab. Es ist nicht zielführend, dem Richter all die Möglichkeiten, die er in diesem Bereich hat beziehungsweise die wir ihm neu schaffen wollen, wegzunehmen und auf ein reines Bussensystem zurückzufallen.

Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen und diese Revision so anzunehmen.