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von Graffenried Alec · Nationalrat · 2013-09-24

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Ich werde darlegen, weshalb wir von der grünen Fraktion der Meinung sind, dass diese Revision nicht nötig ist. Es gab eine Zeit, da waren Gesetzgebungen, Gesetzestexte in der Schweiz noch Kunstwerke. Wir in der Schweiz wurden um unsere grossen Kodifikationen des ZGB, des OR oder eben auch des StGB benieden. Das Strafgesetzbuch basierte auf einem Entwurf von Carl Stooss aus dem 19. Jahrhundert und wurde erst 1937 in diesem Parlament beschlossen und 1941 in Kraft gesetzt. Es war ein Gesetz von zeitloser Qualität. Während 50 Jahren blieb es praktisch unverändert. Seit dem Jahr 2000 leiden wir unter den ständigen Revisionen.

Die heutige Revision zeigt, wie überhitzt und fehlgeleitet unsere Rechtsetzung geworden ist. Die letzte grosse Revision im Allgemeinen Teil wurde während langer Jahre, ja sogar während Jahrzehnten, vorbereitet. Schliesslich wurde sie im Jahr 2002 hier im Parlament verabschiedet, aber noch nicht in Kraft gesetzt. Vor der Inkraftsetzung im Jahr 2007, nämlich im Jahr 2005, gab es eine Überarbeitung der Vorlage unter Justizminister Blocher. Bei dieser Überarbeitung, es wird Sie nicht überraschen, ging es vor allem um die Einführung der Geldstrafe. Teilweise sind heute noch jene Leute im Parlament, die damals vor einem gewissen Hintergrund und aufgrund einer gewissen Überlegung die Geldstrafe eingeführt haben. Während Jahrzehnten hatte man gemerkt, dass sich das System der kurzen Freiheitsstrafen nicht bewährte, dass sich dieses System überlebt hatte und dass es überarbeitet werden musste. Aus diesen Gründen ist man zu einem neuen System gekommen.

Man dürfte also davon ausgehen, dass nach dem langen Entstehungsprozess der letzten grossen Revision eine sorgfältige Gesetzgebung entstanden ist. Seit Inkrafttreten der neuen Regelungen wird die Revision jedoch ständig kritisiert. Daher wurde bereits die nächste Revision, die vorliegende, in die Vernehmlassung geschickt - noch bevor überhaupt eine Evaluation der letzten Gesetzgebung abgeschlossen war. Die Evaluation ist unterdessen erfolgt, und es wird Sie wenig überraschen, dass sie ergeben hat, es bestehe eigentlich kein Revisionsbedarf. Es gibt keine Dysfunktionen im neuen Recht. Es gibt ein schlechtes Bauchgefühl, und wegen dieses schlechten Bauchgefühls oder wegen dieser Aufregung soll nun wieder eine grosse Revision angeschoben werden. Jeden vernünftigen Menschen sollten die Umstände dieser Revision eigentlich mehr als stutzig machen. Dennoch will das Parlament - und es ist das Parlament, das hier in der Schuld steht - das Gesetz schon wieder revidieren. Eine solche Vorgehensweise entspricht nicht einer sauberen Gesetzgebungspraxis. Es ist kein Vorwurf an das EJPD oder an das Bundesamt für Justiz, nein, wir müssen uns hier selber an den Ohren nehmen, wir Parlamentarier richten diese Suppe selber an.

Deswegen werden wir Grünen den Antrag auf Nichteintreten unterstützen. Es ist auf jeden Fall zu früh, um bereits Schlüsse zu ziehen. Warum? Gerade im Strafvollzug geht es sehr lange, bis eine Gesetzgebung überhaupt umgesetzt ist. Sie müssen die Straftaten einbeziehen, die unter dem neuen Recht ergangen sind. Es geht also nicht um den Vollzug dessen, was bis 2006 passiert ist, sondern Sie müssen den Vollzug ab 2007 betrachten. Nehmen wir an, dass im Jahr 2007 eine Geldstrafe ausgesprochen wurde, welche die betroffene Person in gemeinnützige Arbeit umwandeln wollte. Nach der entsprechenden Umwandlung stellte man dann vielleicht fest, dass die Person die gemeinnützige Arbeit nicht geleistet hat. Dann kam der Moment, in dem die Ersatzfreiheitsstrafe ausgesprochen wurde. Dieser ganze Prozess kann drei bis fünf Jahre dauern, es sind aber eben erst fünf Jahre seit Inkrafttreten des neuen Rechts vergangen. Das neue Recht wird also auf Tatbestände aus dem Jahr 2007 zum Teil erst jetzt überhaupt erstmals angewendet.

Die Gefängnisstatistiken zeigen uns auf, dass 2007 durch das Wegfallen der kurzen Freiheitsstrafen kurzfristig die Gefängnisse etwas weniger voll waren. Seit 2012 sind die Gefängnisse aber wieder voll. Das überrascht den Praktiker nicht, denn 2012 wurden natürlich die Strafen, die lange Zeit nicht vollzogen worden waren, zum Vollzug fällig. Die Ersatzfreiheitsstrafen werden jetzt vollzogen, und deswegen sind die Gefängnisse voll. Teilweise haben wir ja wieder dramatische Verhältnisse, z. B. in Genf.

Wir Grünen sind nicht gegen diese Revision, weil sie eine Verschärfung bewirken will, sondern wir sind gegen diese Revision, weil alle Revisionen generell den Vollzug schwächen. Geben Sie doch dem Vollzug etwas Zeit, geben Sie dem Vollzug eine Chance, damit sich die Abläufe überhaupt einspielen können. Nehmen Sie dann eine seriöse Evaluation vor. Wenn die Evaluation ergibt, dass ein [PAGE 1584] Revisionsbedarf besteht, dann revidieren Sie. Kehren Sie zurück zu einer faktenbasierten, zu einer evidenzbasierten Gesetzgebung, hören Sie nicht auf Ihr wie immer geartetes Bauchgefühl, sondern benehmen Sie sich, wie sich aufgeklärte Menschen benehmen sollten, (Unruhe) und vertrauen Sie den Fakten und der Evidenz.

Wir sollten seriös arbeiten, namentlich im Strafrecht, und beim Erlass von Strafgesetzen sollten wir es nicht an der nötigen Seriosität mangeln lassen. Wir beantragen Ihnen daher, auf diese Vorlage nicht einzutreten.

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