Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-12-03
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-12-03
Wortprotokoll
Ich hätte die Antworten für die Fragestunde auch bei mir gehabt, und falls der eine oder andere darüber frustriert ist, mir keine Ergänzungsfragen stellen zu können, kann ich nur sagen: Ich bin auch frustriert, denn ich habe mich auf diese Ergänzungsfragen vorbereitet, aber: "dura lex, sed lex".
Zu den Regierungszielen für das Jahr 2002: Dass wir unsere Regierungstätigkeit planen, koordinieren und Sie sowie die Öffentlichkeit darüber informieren, ist eine politische Selbstverständlichkeit und auch in der Verfassung festgehalten.
Es tut dies jeweilen der scheidende und nicht der künftige Bundespräsident. Das ist zwar auch schon diskutiert worden [PAGE 1640] und wird wohl auch künftig diskutiert werden. Doch wir wollen damit einmal mehr unterstreichen, dass wir ein Kollegium sind, als Kollegium planen, als Kollegium die Verantwortung dafür tragen und auch als Kollegium handeln, wenn wir mit Unvorhergesehenem, also nicht Geplantem, konfrontiert werden. Ich erwähne dies, weil uns gerade das ausgehende Jahr mehrmals in Erinnerung gerufen hat, dass nicht alles planbar ist. Gerade diejenigen politischen Ereignisse, die uns am meisten beschäftigen und uns weit bis ins nächste Jahr hinein beschäftigen werden, waren nicht vorauszusehen, und demnach war auch die Reaktion auf sie nicht planbar: nicht die Attentate in New York und Washington und demnach auch nicht ihre Folgen; nicht die Bedrohung durch biologische, chemische oder nukleare Kampfstoffe, die wir heute annehmen müssen; ebenso wenig, wenigstens für die Politik, die Krise der Swissair.
Dass wir als Kollegium regieren - und das bedeutet agieren und reagieren -, betone ich auch deswegen, weil in letzter Zeit hin und wieder der heimliche Wunsch nach einem "starken Mann" angedeutet wurde. So stiess ich in einer Journalistenrunde zu meiner Überraschung auf die Überzeugung, dass ein Premierminister die Swissair-Krise rechtzeitig gesehen, rechtzeitig und selbstverständlich richtig reagiert und diese demzufolge verhindert hätte.
Ich habe zunächst meine lebhaften Zweifel an einer solchen These. Das befreundete Belgien hat die Institution eines Premierministers, und seine Fluggesellschaft ist erst noch mehrheitlich in Staatsbesitz - ganz im Gegensatz zur unsrigen -, und dennoch wurde die Krise von Sabena nicht vermieden. Der Ruf nach einem starken Mann in Zeiten der Krise ertönt nicht zum ersten Mal. Zudem kennt die Schweiz jetzt keinen Premierminister. Selbst die Regierungsrevisionsmodelle mit einem mehrjährig tätigen Bundespräsidenten geben diesem nicht die entsprechenden Kompetenzen eines Premierministers. Wir sind also in unserem Kollegium darauf angewiesen, miteinander Lösungen zu suchen für unsere langfristigen Ziele, die wir uns selber setzen, und für die Probleme, mit denen wir unvermittelt konfrontiert sind. Das ist zuweilen mühsamer, als wenn einer allein entscheiden kann; dafür ist es dann eine Lösung, die politisch breiter abgesichert ist und die eher mit dem Rückhalt des Parlamentes und der Bevölkerung rechnen kann.
Zur notwendigen politischen Planung gehört daher auch die mentale Agilität, die geistige und organisatorische Flexibilität, die Reaktionsfähigkeit. Denn selbst bei Ereignissen, mit denen wir rechnen mussten, deren Folgen wir in Übungen erprobt haben - ich denke etwa an den Unfall im Gotthardtunnel, an den Absturz des Crossair-Flugzeugs -, ist dann die Realität doch wieder ganz anders, als wir sie uns vorstellten, weil eben nicht alles vorstellbar ist. Dennoch wollen wir unsere Planungsinstrumente laufend überprüfen und verbessern, uns Fehler eingestehen und sie diskutieren, damit wir auch tatsächlich aus ihnen lernen können. Das ist das wichtigste Element politischer Planung.
Insgesamt hat der Bundesrat 21 Ziele formuliert. Ich beschränke mich hier auf einige wichtige Ziele und Schwerpunktgeschäfte und nenne dabei neun Schwerpunkte, die wir im Vordergrund sehen:
1. Die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus ist heute von höchster Bedeutung. Wir wollen die Uno-Konvention zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus sowie das Abkommen zur Unterdrückung von terroristischen Bombenanschlägen ratifizieren. In diesem Zusammenhang werden auch Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und der Grundrechte konkretisiert und umgesetzt. Wir werden uns zudem für eine stärkere internationale Zusammenarbeit einsetzen, welche eine nachhaltige Entwicklung und den sozialen Ausgleich fördert. Damit können wir einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus und Gewalt leisten.
2. Der Bundesrat will die neuen bilateralen Verhandlungen mit der Europäischen Union im Jahre 2002 abschliessen. Ziel dieser Verhandlungen ist es, aktuelle Probleme, die im Verhältnis Schweiz/EU bestehen, zu lösen. Neben den übrig gebliebenen Dossiers aus den ersten bilateralen Verhandlungen geht es um die verstärkte Zusammenarbeit im Bereich Polizei, Justiz, Asyl und Migration. Das sind die Anliegen der Schweiz. Die EU ihrerseits hat ein grosses Interesse an Verhandlungen in den Bereichen der Betrugsbekämpfung und der Zinsbesteuerung.
3. Mit einem neuen Artikel in der Bundesverfassung möchten wir eine landesweit abgestimmte Hochschulpolitik schaffen. Der Artikel soll Bund und Kantone dazu verpflichten, ihre Hochschulpolitik partnerschaftlich aufeinander abzustimmen.
4. Ein Schwerpunkt betrifft den leistungsfähigen Service public. Nach der kontroversen Vernehmlassung zum Gesamtpaket Post/Swisscom und wegen der unterschiedlichen Marktentwicklung wird der Bundesrat die beiden Geschäfte künftig getrennt behandeln. Die Post soll ihre Finanzdienstleistungen im Rahmen des geltenden Rechtes ausbauen und Kooperationen mit Banken eingehen. Mit der Vorlage zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes möchten wir einen leistungsfähigen Service public gewährleisten, gleichzeitig aber auch der privaten Initiative mehr Spielraum ermöglichen. Das Gesetz wird Ihnen im nächsten Jahr unterbreitet.
5. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die "Agrarpolitik 2007". Da sollen die Reformen des letzten Jahrzehntes weitergeführt und die schweizerische Landwirtschaft auf Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden.
6. Eine neue Finanzordnung soll die verfassungsmässige Befristung der wichtigsten Bundeseinnahmen aufheben. Das betrifft die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer. Mit einer Unternehmenssteuerreform 2 sollen Investitionen entlastet werden. Das soll aber ertragsneutral geschehen.
7. Im nächsten Jahr wird der Bundesrat als Ergänzung zu den verkehrspolitischen Grundsatzentscheiden der letzten Jahre - das waren der Alpenschutzartikel, die Neat, die FinöV-Beschlüsse und die erste Etappe der "Bahn 2000" - weitere verkehrspolitische Entscheide vorbereiten. Mit einer neuen Leistungsvereinbarung wollen Bundesrat und Parlament den SBB die Ziele für die Schieneninfrastruktur vorgeben und neue Leistungen in Auftrag geben. Es soll ein erster Verkehrsverlagerungsbericht vorgelegt werden. Wir werden die Vernehmlassung zur zweiten Bahnreform durchführen. Nächstes Jahr soll ja dann auch die Botschaft zur Avanti-Initiative vorgelegt werden.
8. Anfang nächsten Jahres werden wir die Ergebnisse der Wirkungsanalysen zum KVG sorgfältig prüfen und das weitere Vorgehen festlegen. Mit einem Gesetzentwurf über genetische Untersuchungen beim Menschen sollen Personen gegen allfällige Missbräuche geschützt werden, und jegliche Form der Diskriminierung einer Person aufgrund ihres Erbgutes soll verboten werden. Regeln wollen wir vor allem die Medizin - dazu gehören auch die pränatale Diagnostik und die Krankheitsfrüherkennung -, die Bereiche Arbeitsplatz, Versicherungen und Identifizierung.
9. Zur Ausländerpolitik: Mit einem neuen Ausländergesetz will der Bundesrat die Rechte und Pflichten der Ausländerinnen und Ausländer umfassend regeln. Es geht dabei um die Einreise, das Aufenthaltsrecht und die Erwerbstätigkeit. Dazu gehört ebenfalls eine bessere Integration von Ausländerinnen und Ausländern, die dauerhaft in der Schweiz leben. Das Ausländergesetz wird vor allem auf Angehörige von Drittstaaten angewendet. Für die Angehörigen der EU- und Efta-Mitgliedsstaaten gelten in erster Linie die Bestimmungen des bilateralen Abkommens mit der EU über die Freizügigkeit. Im Asylbereich soll das Verfahren effizienter und kostengünstiger werden.
Das sind wie gesagt die geplanten Schwerpunkte. Im Wissen, dass uns der politische Alltag eine ganz andere Agenda diktieren kann, dass wir zwar denken, aber doch nicht alles selber lenken können, wollen wir dennoch mit Überzeugung und Optimismus darangehen, das neue Jahr politisch zu planen. Wir wollen dies tun, indem wir die Schweiz als eine verlässliche Partnerin in der Welt etablieren, welche ihre Verantwortung vollumfänglich und global wahrnehmen wird. Wir wollen dies ferner tun, indem wir unser Ziel einer [PAGE 1641] Schweiz, welche für alle ein attraktiver Werk-, Denk- und Schaffensplatz ist, vorantreiben. Und wir wollen dies tun, indem wir eine Schweiz gestalten, die allen ihren Bewohnerinnen und Bewohnern eine Heimat ist und auch der künftigen Generation einen Identitätsraum schafft.