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preparatory:AB 168895

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-24

Wortprotokoll

Namens der CVP/EVP-Fraktion ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Schwander zu Absatz 1 abzulehnen.

Wie ich bereits einleitend gesagt habe, begrüsst unsere Fraktion das Zurückdrängen der Geldstrafe und die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen. Allein, man soll das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Es wäre nach Meinung unserer Fraktion falsch, die Geldstrafe allzu stark zurückzudrängen und bereits nach 90 Tagessätzen eine Freiheitsstrafe auszusprechen. Wir sind aber auch der Meinung, dass die Schwere eines Delikts ab 180 Tagessätzen eine Freiheitsstrafe rechtfertigt. Es gilt hier also, dem Mittelweg des Bundesrates und der Mehrheit zu folgen.

Die Mehrheit verlangt gleichzeitig als Minimum drei Tagessätze, was von unserer Fraktion ebenfalls unterstützt wird. Wir sind der Meinung, dass eine Geldstrafe tatsächlich als Strafe wahrgenommen werden soll. Das gilt entsprechend auch für Artikel 34 Absatz 2, weshalb unsere Fraktion auch hier der Mehrheit folgen wird. Als Minimum soll der Tagessatz neu 30 Franken betragen, wie das übrigens auch im Vorentwurf vom Bundesrat vorgeschlagen worden war. Zu Recht wurde heute vom Kommissionssprecher deutscher Sprache auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der gemeinnützigen Arbeit besteht, wenn die Strafe nicht bezahlt werden kann.

An dieser Stelle vielleicht noch eine Schlussbemerkung zum Antrag der Minderheit Schwander betreffend die weitere Herabsetzung der Geldstrafe auf 90 Tagessätze: Wenn diese allenfalls weiter zurückgedrängt werden soll, so kann das meines Erachtens auch im Rahmen der anstehenden Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches bei gewissen Deliktgruppen, zum Beispiel bei den Sexualdelikten, noch einmal vertieft geprüft werden. Falsch wäre aber eine generelle Herabsetzung unter 180 Tagessätze.

Was die Anträge der Minderheit Schwander zu den Absätzen 3 und 5 betrifft, beantragt Ihnen unsere Fraktion ebenfalls, jeweils der Mehrheit zu folgen, und zwar deshalb, weil amtliche Zahlen nicht automatisch richtig und aktuell sind. Was Absatz 5 betrifft, muss ohnehin nicht zwingend eine Geldstrafe ausgesprochen werden.

Zusammengefasst bitte ich Sie, bei Artikel 34 jeweils den Anträgen der Mehrheit zu folgen.

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