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Caroni Andrea · Nationalrat · 2013-09-24

Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-24

Wortprotokoll

Wir reden über die Ausgestaltung der Geldstrafe. Zuerst zur Minderheit Schwander zu Absatz 1. Sie möchte die Geldstrafe von heute maximal 360 Tagessätzen auf neu höchstens 90 Tagessätze herunterfahren. Ihre Kommission lehnte dieses Ansinnen mit 15 zu 8 Stimmen ab. Dies aus folgenden Gründen:

1. Den Anwendungsbereich der Geldstrafe reduzieren wir ja schon in dieser Vorlage, und zwar gemäss Antrag der Mehrheit von 360 Tagen auf 180 Tage. Wir halbieren also den Anwendungsbereich. Ihn nochmals zu halbieren, ihn also insgesamt zu vierteln, wäre nach Ansicht der Kommission, wie es auch Subkommissionspräsident Vogler ausgeführt hat, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

2. Das System ist konsequent, wie es auch Kollege Lüscher ausgeführt hat. Bei bis zu sechs Monaten liegt strafrechtlich eine kleine bis mittlere Kriminalität vor. Wir haben dafür die kurze Freiheitsstrafe. Auf gleicher Höhe haben wir dann eben die Möglichkeit der Geldstrafe, und ebenfalls auf gleicher Höhe die Kompetenz des Staatsanwaltes, einen Strafbefehl auszufällen. Das ist ein Gesamtsystem für die Strafen bis zu sechs Monaten.

3. Wir möchten die Gerichte nicht in jedem Fall zwingen, in diesem Bereich eine Freiheitsstrafe zwischen 90 und 180 Tagen auszufällen. Aber, Herr Schwander, es wird Sie sicher beruhigen zu wissen, dass die Freiheitsstrafe neu auf dem Tisch liegt, dass das einem bewusst ist. Der Richter wird die entsprechenden Möglichkeiten haben, wir wollen ihn nur nicht zwingen. Denken Sie z. B. an die SVG-Fälle, wo es Ihnen auch nicht gefallen würde, dass in jedem Fall bei 91 Tagen eine Freiheitsstrafe folgen muss. Wie auch die Frau Bundesrätin richtig angesprochen hat, kann man gewisse Probleme bei einzelnen Deliktarten mit der Revision im Bereich der Strafrahmen anpacken, damit nicht jemand zu milde wegkommt.

Ich komme zur Minderheit von Graffenried zu Absatz 2. Sie möchte den Mindesttagessatz auf 10 Franken statt auf 30 Franken festlegen. Das heutige Recht kennt keinen Mindestsatz. Es gab Gerichte, die in der Tat den skandalösen Satz von 1 Franken pro Tag ausgesprochen haben. Das Bundesgericht hat dann immerhin gesagt, unter 10 Franken sei lächerlich. Wir möchten nun hier einen Mindestsatz von 30 Franken festlegen, das hat Ihre Kommission mit 16 zu 8 Stimmen so beschlossen. Schon die Vernehmlassungsvorlage sah diesen Mindestsatz vor. Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden haben dies gewünscht. Der Bundesrat hat es dann fallenlassen.

Die Überlegungen der Kommissionsmehrheit: Wir finden es wichtig, dass eine Geldstrafe ähnlich in die Lebensqualität des Betroffenen eingreift wie eine Freiheitsstrafe, sie ist nämlich einfach die alternative Strafe. Die Befürchtung ist nun real, dass in der Wahrnehmung der Bevölkerung eine Geldstrafe, die mit 10 Franken für einen ganzen Tag Leben ausgestattet werden kann, diesen Effekt nicht hat.

Vergleichen Sie das einmal mit anderen Strafen. Wenn Sie nach draussen gehen und vom Balkon aus, wenn Sie eine rauchen, die Zigarette hinunterwerfen und Herr Tschäppät Sie erwischt und Ihnen eine Busse wegen Litterings gibt, dann ist sie bei etwa 40 Franken - ich kenne den genauen Satz nicht. Und wenn Sie beim Nachhausefahren noch zu schnell sind, dann können Sie schnell mal eine Busse von Hunderten Franken bezahlen, unbedingt, das ist für alle Menschen in diesem Land gleich. Es können bei der Freiheitsstrafe nicht plötzlich 10 Franken für einen Tag Deliktschwere sein. Die Busse wird dann auch zu 100 Franken pro Tag umgerechnet. Da sagt man bei der Busse, ein Tag Leben ist ungefähr 100 Franken wert. Dann können wir doch mindestens von 30 Franken sprechen, wenn es um die Geldstrafe geht.

Es wurde dann von Herrn von Graffenried gesagt, ein Satz von 30 Franken sei okay, wenn man einen Tag betrachte, 30 Franken seien verhältnismässig. Wenn man dann aber mehrere Tage habe, werde es plötzlich viel Geld. Wenn man mehrere Tage hat, dann ist das darauf zurückzuführen, dass man ein schwereres Delikt begangen hat, darum kriegt man dann mehrere Tage; dann hat man eine Schuld, die viele Tage wiegt. Darum müssen wir dennoch dabei bleiben und einen einzelnen Tag anschauen. Wie viel ist ein Tag wert? Wir sagen: mindestens 30 Franken.

Die Frau Bundesrätin hat daraufhin eingewendet, es gebe Vermögenssituationen, wo jemand kein Nettoeinkommen von 30 Franken hat. Das ist ganz bestimmt so. Aber konsequent durchdacht würde das heissen, dass gewisse Kategorien von Leuten straflos bleiben müssten, weil es auch Leute gibt, die keinen einzigen Franken verfügbares Nettoeinkommen haben. Es geht also hier um eine gewisse wahrnehmbare Schwere im Strafrecht.

Jetzt noch ein ganz wichtiger Hinweis: Alle die Leute, die diesem Mindestsatz unterliegen würden, wären Minderheiten. Leute, die diesem Mindestsatz von 30 Franken unterliegen würden, diesen aber nicht netto pro Tag verdienen, wandern deswegen nicht automatisch ins Gefängnis, sondern sie haben die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Wenn sie einen Tag Schuld auf sich geladen haben, können sie vier Stunden arbeiten, dann sind sie das mit gemeinnütziger Arbeit wieder los. Wenn der Mindesttagesansatz 10 Franken beträgt, wäre das ein Stundenansatz von Fr. 2.50, und das ist lächerlich, da muss man nicht in der Unia sein, um das lächerlich tief zu finden. Bei 30 Franken pro Tag ist es immerhin ein Stundenansatz von Fr. 7.50 für gemeinnützige Arbeit. Meine Lieben zur Ratslinken, so viel, das finden doch auch Sie, verdient jeder Mensch, wenn er stundenweise arbeitet.

Daneben gibt es ja auch noch die Möglichkeit, dass man sich das Geld kurzfristig bei Freunden, Bekannten, Verwandten ausleiht, später zurückzahlt und halt auf Konsum verzichtet, wenn man das Geld nicht hat und nicht arbeiten kann wie diese arme, alleinerziehende Mutter, die aber immerhin ein Delikt begangen hat. Wichtig ist aber, dass die Geldstrafe bei jedem Täter irgendwie in sein Leben einschneidet. Es darf ja nicht jemand straflos davonkommen, nur weil er kein Geld hat. Das wäre ja quasi eine auf den Kopf gestellte Klassenjustiz.

Zur Minderheit Schwander zu den Absätzen 3 und 5: Die Behörden müssen ja schon heute amtliche Auskünfte beiziehen. Aber oft sind diese nicht aktuell, sie sind unvollständig, sie sind falsch. In diesen Fällen muss es möglich sein, davon abzuweichen und auf bessere, nichtamtliche Auskünfte auszuweichen. Diese haben oft höhere Qualität. Wenn sie dies haben, soll es doch möglich sein, die Geldstrafe danach zu bemessen. Wenn gar keine Quellen zur Verfügung stehen, dann ist es so, auch ohne neue Regelung, dass der Richter natürlich sagen kann: Die Geldstrafe ist nicht anwendbar, ich nehme die Freiheitsstrafe.

Ich bitte Sie also, auch diesen Minderheitsantrag, der in Ihrer Kommission mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt worden ist, abzulehnen und in allen drei Punkten der Mehrheit zu folgen. [PAGE 1597]