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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-24

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-24

Wortprotokoll

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Ansicht, dass der Vollzug von Geldstrafen zu lange daure. Deshalb will sie die folgenden Änderungen einführen: Sie will die Zahlungsfrist auf sechs Monate halbieren. Sie will den Verzicht auf die Betreibung. Sie will stattdessen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen, danach die Umwandlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe. Sie will auf die Möglichkeit, die Zahlungsfristen zu verlängern, verzichten. Sie will zudem auf die Möglichkeit der nachträglichen Herabsetzung des Tagessatzes verzichten.

Ihre Kommission schlägt Änderungen vor, von denen wir nicht wissen, ob sie sinnvoll und richtig sind. Die Vorschläge waren weder in der Vernehmlassung, noch wurden die betroffenen Kreise sonst irgendwie konsultiert. Die geltende Regelung lässt den Kantonen grosse Freiheiten. So können die Kantone eine Betreibung anordnen, um eine Geldstrafe einzutreiben; sie müssen es aber nicht tun. Die Kantone können die Zahlungsfristen verlängern; aber sie müssen es nicht tun. Das gibt den Kantonen die Möglichkeit, in jedem Fall die angemessene Lösung zu finden, also auch Einzelfällen gerecht zu werden. Diese Flexibilität soll aus Sicht des Bundesrates nicht ohne Not aufgehoben werden. Die von der Mehrheit vorgeschlagenen Änderungen schränken aus unserer Sicht die Kantone unnötigerweise ein.

Schliesslich sollten Gesetze nur geändert werden, wenn dafür tatsächlich Bedarf besteht. Ein solcher Bedarf ist uns nicht bekannt. Er wurde auch in der Vernehmlassung nicht vorgebracht. Im ganzen Gesetzgebungsprozess und in der Vorphase haben Vollzugsbehörden das, was die Kommissionsmehrheit vorschlägt, nie geltend gemacht. Sie haben nie verlangt, dass wir die Regeln über den Vollzug von Geldstrafen ändern sollen, weil der Vollzug zu lange daure. Offenbar besteht also auch in der Praxis kein Problem.

Aus diesen Gründen beantragen wir Ihnen, am Entwurf des Bundesrates festzuhalten. Ich habe vorher schon im Zusammenhang mit Artikel 34, mit dem Mindesttagessatz, erwähnt, dass die Erhöhung auf 30 Franken jetzt zu einer markanten Verschärfung gegenüber dem geltenden Recht führt. Das werden vor allem Personen zu spüren bekommen, die ein regelmässiges, aber geringes Einkommen haben und damit dann nur knapp über die Runden kommen können. Als Folge der Verschärfung werden Geldstrafen viel rascher in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt und als solche dann vollzogen werden müssen.

Das sind die Gründe, weshalb wir Sie hier wirklich bitten, dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen.