Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-25
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-25
Wortprotokoll
Der Vertreter der Minderheit I, Herr Stamm, hat Ihnen vorher begründet, warum er zum Bussensystem zurückkehren möchte: Es sei einfacher gewesen und die heutige Berechnung der Geldstrafe sei kompliziert und sehr aufwendig, sie werde von den Rechtsunterworfenen nicht verstanden.
Ich erinnere kurz an das Bussensystem, das bis 2007 galt. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft legte jeweils einen Pauschalbetrag fest, aus dem nicht ersichtlich war, wie hoch auf der einen Seite das Verschulden war und wie auf der anderen Seite die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewichtet wurde. Das sehen Sie einer Busse nicht an. Dann kommt hinzu: Die Busse musste immer unbedingt vollzogen werden. Eine Busse müssen Sie immer bezahlen, da gibt's nichts Bedingtes. Schliesslich wird die Busse bei Nichtbezahlung nach einem festen Satz in Freiheitsstrafe umgewandelt, wobei die Höchstdauer dieser Ersatzfreiheitsstrafe drei Monate betragen soll.
Nun, ich muss schon sagen: Die Forderung, zum alten Bussensystem zurückzukehren, kam ziemlich überraschend. Die wurde in der Vernehmlassung von niemandem geäussert oder auch nur erwähnt - auch nicht von der Partei, der Sie angehören, Herr Stamm. Deshalb ist es eigentlich doch merkwürdig, dass man jetzt mit diesem Bussensystem kommt, obwohl es in der Vernehmlassung wie gesagt kein Thema war. Nicht mal die vehementesten Kritiker der Geldstrafe haben in der Vernehmlassung gesagt, dass sie zurück zur Busse möchten.
Wenn der Grund dafür ist - wie Sie es vorher ausgeführt haben -, dass Sie wollen, dass diejenigen, die mit einer Geldstrafe oder Busse bestraft werden, diese auch tatsächlich bezahlen müssen, dann hätten Sie den Bundesrat unterstützen können, dann hätten Sie die Abschaffung der bedingten Geldstrafe unterstützen können. Das ist das, was der Bundesrat vorgeschlagen hat. Das war ja übrigens Ihr Auftrag, und der Bundesrat hat den gehorsam umgesetzt. Sie haben den Bundesrat nicht unterstützt. Die Mehrheit Ihrer Kommission hat gesagt: Wir wollen auf die bedingte Geldstrafe jetzt doch nicht ganz verzichten, aber eben die Hürden erhöhen, die für das Ausfällen bedingter Geldstrafen gelten. Der Bundesrat hat gesagt, er könne sich dem anschliessen. [PAGE 1672] Schliesslich hat die Evaluation gezeigt, dass die bedingte Geldstrafe vielleicht auch gar nicht so schlimm ist, wie sie damals, 2009, in Ihrem Rat dargestellt wurde. Aber wie gesagt: Die Abschaffung der bedingten Geldstrafe wurde in der Kommission von niemandem unterstützt, deshalb konnte sich der Bundesrat der Kommissionsmehrheit anschliessen.
Ich möchte noch etwas sagen zum Argument, dass die Praxis heute mit der Berechnung der Geldstrafe nicht zurechtkäme: Wir haben keine solchen Anzeichen. Wir haben auch keine Meldungen bekommen, dass sich die Praxis mit der Berechnung der Geldstrafe schwertäte. Im Gegenteil, die Geldstrafe ist eine transparente Strafe: Sie setzt sich aus der Anzahl Tagessätze zusammen. Da wird für jedermann ersichtlich, wie hoch das Verschulden der verurteilten Person gewichtet wurde, und das ist wesentlich für eine einheitliche Rechtsprechung und für eine rechtsgleiche Behandlung. Die obere Instanz kann die Angemessenheit besser überprüfen, weil sich die Strafe innerkantonal und interkantonal vergleichen lässt. Das ist auch wichtig bei der Rückfälligkeit: Durch die Aufteilung der Geldstrafe lässt sich beurteilen, ob ein mit einer Geldstrafe geahndetes Delikt schwer war oder nicht. Die gleiche Überlegung gilt auch für Strafregistereinträge: Aus der Anzahl Tagessätze einer Geldstrafe ist die Schwere des Delikts und des Verschuldens ersichtlich, und das ist transparent.
Der Antrag der Minderheit I hat noch einen weiteren Haken. Ein starrer Umrechnungssatz und eine Höchstgrenze von drei Monaten für die Umwandlung in Ersatzfreiheitsstrafe führen zu Ungerechtigkeiten: Ist die Busse nicht wegen eines grossen Verschuldens hoch, sondern weil jemand ein dickes Portemonnaie hat, wird die Ersatzfreiheitsstrafe höher als für eine Person mit gleich grossem Verschulden, aber in schlechteren wirtschaftlichen Verhältnissen. Das heisst, die Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nicht mehr dem Verschulden. Oder etwas einfacher ausgedrückt: Sie schicken die Reichen länger ins Gefängnis als die Armen. Das widerspricht jedem Gerechtigkeitsempfinden. Das stösst bei der Bevölkerung sicher auf Unverständnis, und nicht nur bei der Bevölkerung, sondern natürlich auch bei den Betroffenen.
Ein letztes Argument gegen den Antrag der Minderheit I: Die Rückkehr zum alten System würde natürlich wieder zu viel mehr Freiheitsstrafen führen; das wissen wir aus früheren Zeiten. Sie wissen ja auch, dass die Kantone in der Zwischenzeit ihre Haftplätze abgebaut haben. Da muss ich Sie einfach fragen, wer dann die vielen Haftplätze bezahlt und wer die Budgets für Bund und Kantone erhöht, um diese zusätzlichen Haftplätze zu finanzieren.
Ich bitte Sie, die Kommissionsmehrheit und den Bundesrat in dieser Frage zu unterstützen und den Antrag der Minderheit I (Stamm) abzulehnen.