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Stamm Luzi · Nationalrat · 2013-09-25

Stamm Luzi · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-09-25

Wortprotokoll

In der Tat sind wir auf den Seiten 22 und 23 der Fahne; für unsere welschen Kollegen sind es die Seiten 20 und 21.

Es geht um die elektronischen Fussfesseln. Die Minderheit II beantragt Ihnen einfach eine restriktivere Regelung. Der eigentliche Antrag bezieht sich auf eine Dauer von bis zu sechs Monaten statt zwölf Monaten. Die beantragte Änderung auf Seite 22 der Fahne ist ein Detail. Dort hat es auch einen Fehler - ich habe den Antrag in der Kommission übernommen -: Es steht da "Vollstreckungsbehörde", richtig wäre aber "Vollzugsbehörde", wie es links beim Entwurf des Bundesrates korrekt geschrieben steht; das ist nur eine formelle Bemerkung. Mit dem gleichen Minderheitsantrag beantragen wir auf Seite 22 der Fahne - Seite 20 der französischen Fahne -, dass man nicht nur "auf Gesuch des Verurteilten hin" Fussfesseln bewilligen kann; aber das ist eine Kleinigkeit.

Ganz allgemein soll man elektronische Fussfesseln für eine Dauer von nur bis zu sechs Monaten anordnen können. Die Minderheit II verlangt wie angetönt: maximal sechs statt zwölf Monate. Auf der einen Seite geben elektronische Fussfesseln Flexibilität und machen in gewissen Fällen sicher Sinn. Strafen von einer Dauer zwischen sechs Monaten und einem Jahr werden aber schon für beträchtlich schwere Taten ausgesprochen. Wir haben gerade bei den jüngsten Sexualverbrechen, bei denen die Täter mit Fussfesseln unterwegs waren, gesehen, dass man da sehr gut aufpassen muss. Man muss aufpassen, dass man die Fussfesselvariante nicht bei zu schwerer Kriminalität noch ermöglicht.

Deshalb bittet Sie die Minderheit II kurz und bündig, ihrem Antrag zuzustimmen und die Fussfesselmöglichkeit auf sechs statt zwölf Monate zu beschränken.

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