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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2013-09-25

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2013-09-25

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, den Antrag Stamm abzulehnen, und zwar aus folgenden Gründen: Der vielleicht wichtigste Punkt ist derjenige, dass es nicht gerechtfertigt ist und auch nicht erklärt werden kann, warum Sie Delikte des Strassenverkehrsrechts anders behandeln als andere Delikte. Das können Sie sachlich nicht begründen, das können Sie nicht rechtfertigen, das schafft Rechtsungleichheit.

Ein zweiter Punkt: Bei diesem Antrag kommt etwas hinzu, was für den Bundesrat nicht klar und nicht ersichtlich ist. Herr Nationalrat Stamm hat im Rahmen der gestrigen [PAGE 1668] Debatte gesagt, dass gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit zu Artikel 10, also mit der Möglichkeit, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auszusprechen, wie Sie das beschlossen haben, und auch mit der Möglichkeit, die bedingte Geldstrafe unter gewissen Voraussetzungen beizubehalten, eine riesige Zahl von Verkehrsteilnehmern massiv zur Kasse gebeten würde. Ich muss Ihnen sagen, Herr Nationalrat Stamm: Das Gegenteil ist der Fall. Ihr Antrag würde dazu führen, dass immer eine Busse bezahlt werden müsste. Mit dem, was die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt - ich gehe davon aus, dass sie sich auch weiterhin durchsetzen will -, haben Sie immerhin die Möglichkeit einer bedingten Geldstrafe. Das heisst, die Strafe muss unter Umständen nicht bezahlt werden. Es kommt hinzu, dass die Busse bis zu 80 000 Franken betragen kann und dass bei einer Nichtbezahlung eine ebenso unbedingte Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu drei Monaten vorgesehen ist. Bei der Geldstrafe - ich sage es noch einmal - haben Sie immerhin die Möglichkeit, im Einzelfall einen bedingten Vollzug vorzusehen, sofern die Prognose gut ist.

Der Einzelantrag Stamm würde auch dazu führen, dass bei einem Zusammentreffen von mehreren Delikten - also bei einer Busse nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) und bei einer Geldstrafe nach StGB, wenn also bei einem Delikt nach dem Strassenverkehrsgesetz auch noch eine Körperverletzung hinzukäme - die Strafen kumuliert würden. Ohne Ihren Antrag, Herr Nationalrat Stamm, würde bei einem Zusammentreffen von mehreren gleichartigen Strafen - wenn zum Beispiel mehrere gleichartige Strafen, also mehrere Geldstrafen, zusammenfallen würden - die Strafe für die schwerste Straftat festgelegt und dann auch nur "angemessen" erhöht. Das Höchstmass der angedrohten Strafe kann zudem um nicht mehr als die Hälfte erhöht werden.

Auch hier ist Ihr Antrag also weiter gehend; ich habe aber von Ihnen das Gegenteil gehört. Von daher muss ich davon ausgehen, dass der Antrag vielleicht nicht wirklich durchdacht ist.

Ich nenne Ihnen noch ein weiteres Argument, das gegen den Einzelantrag Stamm spricht: Bei einem Umwandlungssatz von 100 Franken Busse zu einem Tag Freiheitsstrafe - das ist ja, was Sie vorschlagen - bei einem Maximum von drei Monaten würde das bedeuten, dass die Umwandlung nur für Bussen bis zu 9000 Franken stimmt. Bei Bussen über 9000 Franken wäre dann die Ersatzfreiheitsstrafe immer noch maximal drei Monate. Das geht schlicht und einfach nicht auf, das ist nicht logisch. Das ist vermutlich noch nicht ganz zu Ende gedacht, wenn ich das so sagen darf.

Es kommt Folgendes hinzu - das ist mein letztes Argument gegen den Einzelantrag Stamm -: Was Sie hier besprechen wollen, gehört in den Besonderen Teil des Strafgesetzbuches, das gehört zu den Strafrahmen und nicht in das Sanktionenrecht. Ich bitte Sie deshalb, das noch einmal in Ruhe anzuschauen, um die allfälligen Widersprüche auszumerzen. Sie können diesen Antrag dann im Zusammenhang mit der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen besprechen, jedoch sicher nicht hier im Sanktionenrecht.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Einzelantrag abzulehnen.