Caroni Andrea · Nationalrat · 2013-09-25
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-25
Wortprotokoll
Wir haben diesen Einzelantrag zwar in der Kommission nicht besprechen können, aber er ist ja quasi die autofahrende kleine Schwester der Minderheit I (Stamm). Es lohnt sich, hierzu ein paar generelle Ausführungen zu machen.
Das Konzept Stamm in seiner Allgemeinheit möchte zurück zum alten Recht, zum Recht, das vor 2007 galt: nur Freiheitsstrafen, nur unbedingte Bussen, keine Geldstrafen mehr. Ihre Kommission lehnte dieses Konzept mit 18 zu 7 Stimmen ab, denn aus ihrer Sicht wäre dies ein Rückschritt in die strafrechtliche Steinzeit. Die Busse ist ja auch eine "Geldstrafe", eine pekuniäre Strafe. Sie hat einfach gewisse Besonderheiten und Nachteile:
1. Ihr Anwendungsbereich ist auf faktisch drei Monate beschränkt, das Maximum sind also 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Das würde den Spielraum unnötig eingrenzen und die Gefängnisse überfüllen; gerade die SVG-Kundschaft, die Herr Stamm hier privilegieren und schützen will, würde dann eher im Gefängnis landen.
2. Die Busse als Geldstrafe ist auch immer eine unbedingte Geldstrafe, da hätten Sie dasselbe Problem, Herr Stamm.
3. Die Busse ist im Vergleich zur Geldstrafe eine "Handgelenk mal Pi"-Übung. Bei beiden Konzepten muss der Richter erstens die Schuld und zweitens die Vermögensverhältnisse eruieren. Nur tut er dies bei der Geldstrafe transparent, er muss es ausweisen und begründen. Das ist anfechtbar und verständlich. Bei der Busse macht er dasselbe, aber einfach intransparent, in seiner Dunkelkammer, und dann kommt irgendwas raus.
4. Die Geldstrafe lässt sich im Unterschied zur Busse auch viel besser umwandeln. Bei der Busse kriegen Sie einen Tag Ersatzfreiheitsstrafe pro 100 Franken. Das würde gerade die mittelständische, wohlhabende SVG-Kundschaft - ich sage es einmal so - besonders hart treffen, denn sie muss mit einer viel höheren Busse rechnen und müsste nach der Umwandlung daher auch viel länger ins Gefängnis. Ganz konkret zum Einzelantrag Stamm in der Ausführung als kleine Schwester der Minderheit Stamm, der nur für das SVG gelten soll, hat heute die "NZZ" schön geschrieben, es könne nicht angehen, dass man eine Sonderjustiz schaffe für Taten, die man politisch korrekt finde. Man müsse für alle Taten dieselbe Justiz haben, aber man könne dann nach Schwere unterscheiden und dafür sei die Strafrahmendiskussion der perfekte Ort. Hier können wir dann die Hand ausstrecken [PAGE 1669] und bei allen Delikten - sicher auch bei den SVG-Delikten - sauber prüfen, ob sie zu hart oder zu weich gebüsst werden.
5. Es ist gerade in diesem Fall, bei den Strassenverkehrsdelikten, bei denen man ja gerade eine Erleichterung mit diesem Konzept erreichen möchte, besonders fraglich, ob Sie das Ziel erreichen, denn an sich benützen Sie ja dasselbe Instrument als Verschärfung für den ganzen rechtlichen Strafteil. Mit demselben Instrument eine Verschärfung und eine Privilegierung der Autofahrer zu erreichen geht in sich logisch schon nicht auf.
Aus diesen allgemeinen Überlegungen der Kommission und meinen besonderen, ad hoc vorgebrachten Überlegungen bitte ich Sie, diesem Einzelantrag Stamm nicht zuzustimmen.