Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-09-25
Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-09-25
Wortprotokoll
Ursprünglich hat unser Rat die Motion von Siebenthal 10.3404 angenommen. Die Motion verlangt die Wiederherstellung und Erhaltung der durch Verbuschung und Verwaldung dezimierten landwirtschaftlichen Nutzfläche.
Der Ständerat hat die Motion in abgeänderter Form angenommen. Nach der Formulierung des Ständerates wird nun der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die durch Verbuschung und Verwaldung dezimierte landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleibt. Die Differenz zur vom Nationalrat angenommenen Motion besteht darin, dass nach der Version des Ständerates die verlorene landwirtschaftliche Nutzfläche nicht wiederhergestellt werden muss, sondern dass nur die gegenwärtig bestehende landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten werden soll. Konkret heisst dies, dass die in der Vergangenheit verbuschten und verwaldeten Flächen nicht mehr wiederherzustellen sind. Aber in Zukunft soll eine weitere Verbuschung und Verwaldung von landwirtschaftlichen Nutzflächen verhindert werden.
Die Kommissionsmehrheit hat die abgeänderte Motion als einen guten und realistischen Vorschlag beurteilt und unterstützt die Version des Ständerates. Der Bundesrat und die Kommissionsminderheit erachten die vom Ständerat abgeänderte Motion für nicht mehr nötig, weil, wie es heisst, in der Zwischenzeit zahlreiche Massnahmen zur Verhinderung der Ausdehnung des Waldes beschlossen worden seien. Es ist anzuerkennen, dass mit der Flexibilisierung der Waldflächenpolitik in der Waldgesetzgebung der Ausdehnung der Waldfläche entgegengewirkt werden kann. Auch in der Agrarpolitik 2014-2017 wurden einige Anreize geschaffen, um die Freihaltung des landwirtschaftlichen Kulturlandes zu unterstützen. So wurden neu Kulturlandschaftsbeiträge, Biodiversitätsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge eingeführt. Dazu wurden die Hangbeiträge weiter ausgebaut.
Aber die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass noch nicht beurteilt werden kann, wie diese Instrumente greifen, ob sie ermöglichen, die landwirtschaftlichen Nutzflächen frei zu halten, oder ob in Zukunft noch weitere Massnahmen dafür nötig sind. Tatsache ist, dass bis zum heutigen Tag die Waldfläche besonders in den Voralpen, in den Alpen und auf der Alpensüdseite massiv zugenommen hat. Dies geht aus der Erhebung des schweizerischen Landesforstinventars deutlich hervor. So nahm die Waldfläche in der Schweiz zwischen 1983-1985 und 1993-1995 insgesamt um 34 000 Hektaren zu. In der Periode zwischen 1993-1995 und 2004-2006 beträgt die Zunahme gar 58 000 Hektaren. Die Ausdehnung der Waldfläche ist also massiv, und bis heute ist noch keine Kehrtwende zu erkennen. Darum erachtet es die Kommissionsmehrheit sozusagen als Daueraufgabe, eine weitere Ausdehnung der Waldfläche zu verhindern. Es muss sich auch noch zeigen, ob und wie der Vollzug all dieser neuen Instrumente zur Verhinderung der Ausdehnung der Waldfläche funktioniert und ob die Ausdehnung der Waldfläche damit tatsächlich verhindert werden kann.
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, die vom Ständerat abgeänderte Motion anzunehmen.