Müller Thomas · Nationalrat · 2013-12-02
Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-12-02
Wortprotokoll
Zur Erinnerung: Das vom Bundesrat vorgelegte Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014 geht ursprünglich auf einen Auftrag des Parlamentes zurück, das im Jahr 2012 eine Motion der Finanzkommission zur Fortführung der Aufgabenüberprüfung angenommen hatte (11.3317). Zweiter Anstoss zu einem KAP waren neue Erkenntnisse zum Finanzplan 2014-2016. Im Nachgang zur Veröffentlichung der KAP-Botschaft am 19. Dezember 2012 hat das Parlament in der Frühjahrssession 2013 zusätzliche Mehrausgaben beschlossen.
Zur Struktur der Botschaft: Die KAP-Botschaft des Bundesrates ist in zwei Teile gegliedert; der erste Teil enthält sofort wirksame Massnahmen, im zweiten Teil werden längerfristige Massnahmen zur Aufgabenüberprüfung thematisiert, über die das Parlament noch nicht zu entscheiden hat. Die kurzfristig realisierbaren Massnahmen sollen den Bundeshaushalt jährlich in der Grössenordnung von 700 Millionen Franken entlasten, wovon beim Voranschlag 2013 bereits 130 Millionen umgesetzt sind.
Wie der Präsident gesagt hat, ist der Nationalrat in der Sommersession 2013 auf das KAP eingetreten, hat aber mit dem doppelten Auftrag, den Sie auf der Fahne haben, die Rückweisung an den Bundesrat beschlossen. Es geht im ersten Teil darum, dass der Bundesrat ausgabenseitig darlegt, mit welchen Massnahmen sich in den Jahren 2014 bis 2016 das Ausgabenwachstum auf maximal das effektive Wirtschaftswachstum und die Personalausgaben auf maximal 3 Milliarden Franken beschränken lassen. Im zweiten Teil des Auftrages geht es darum, einnahmenseitig darzulegen, mit welchen Massnahmen oder mit dem Verzicht auf welche beabsichtigten Steuersenkungen die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden können.
Der Ständerat ist auf die Vorlage eingetreten und hat sie nicht zurückgewiesen. Er hält die von unserem Rat mit der Rückweisung verbundenen Aufträge an den Bundesrat für zu aufwendig und nicht zielführend. Die Rückweisung unseres Rates wird also erst wirksam, wenn er heute daran festhält. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt Ihnen, dies zu tun.
Nachdem in den Medien über das Zustandekommen des Rückweisungsantrages eingehend berichtet wurde, verletze ich das Kommissionsgeheimnis nicht, wenn ich darlege, wie es zu dem Antrag gekommen ist. In der Finanzkommission bestehen drei Auffassungen: Die Linke sieht keine Notwendigkeit für Kostensenkungen und will den Haushalt einnahmenseitig schuldenbremsenkonform halten; sie ist deshalb für die Rückweisung. Die Mitte sieht die Notwendigkeit für Kostensenkungen; sie beurteilt die Vorlage des Bundesrates als gute Grundlage und hält weiter gehende Massnahmen nicht für mehrheitsfähig. Die Rechte sieht wie die Mitte die Notwendigkeit für Kostensenkungen, beurteilt die Vorlage des Bundesrates aber als zu wenig weit gehend; sie kritisiert, dass das KAP keine effektive Verzichtplanung darstellt und dass die vom Bundesrat mit der Vorlage vorgeschlagenen Kostensenkungen nicht von den Ist-Kosten, sondern von Planungszahlen ausgehen, die erfahrungsgemäss hoch angesetzt sind. Dieser Teil der Kommissionsmehrheit erwartet vom Bundesrat Vorschläge für eine effektive Verzichtplanung mit Varianten, das heisst Aussagen dazu, in welchen Bereichen der Staatstätigkeit sich wie viel einsparen lässt.
Das Zusammenwirken der beiden Pole in der Finanzkommission hat dazu geführt, dass die Kommission dem Nationalrat mit 15 zu 10 Stimmen beantragt, am Rückweisungsbeschluss samt Aufträgen an den Bundesrat festzuhalten.