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Heberlein Trix · Nationalrat · 2001-12-03

Heberlein Trix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-12-03

Wortprotokoll

Herr Joder will mit seiner Motion die Krankenpflege aufwerten und die rechtliche Stellung des Pflegepersonals stärken. Dies ist sicher ein Anliegen, das das gesamte Pflegepersonal, aber auch sehr viele andere seit vielen Jahren mitverfolgen und das auch von uns unterstützt werden kann. Die Strukturwandlung, die Strukturerneuerung in vielen Bereichen - auch in vielen Institutionen - ist dringlich. Die Forderung ist sehr verständlich, und die unersetzliche Bedeutung des Pflegepersonals wird allzu oft als selbstverständlich angenommen. Die Bedeutung der Verantwortung, aber auch des eigenständigen Handelns in einer Notsituation, wird allzu oft verkannt.

Für die Patienten und auch für die angespannte Situation in den Spitälern ist es entscheidend, dass das Pflegepersonal verantwortungsbewusst handelt, dass es seine Kompetenzen kennt und kompetent handelt, dass aber auch eine anständige Qualitätssicherung in den Spitälern stattfindet. In vielen Bereichen sind die entsprechenden Programme ja eingeführt. Die Grundlagen bestehen; man müsste sie eigentlich nur umsetzen. Der Grund, weshalb ich mich trotzdem gegen die Überweisung dieser Motion wende, liegt in der einzigen Forderung der Ziffer 1, nämlich die Bezeichnung der Krankenschwestern und Krankenpfleger als selbstständige Leistungserbringer zulasten der Krankenkassen.

Frau Hollenstein, Sie waren in der Diskussion zum KVG, die wir intensiv führten, noch nicht dabei. Die Diskussion, wer als selbstständiger Leistungserbringer zulasten der Krankenkassen zugelassen würde und wer nicht, war eine äusserst intensive. Eine sinnvollere Bezeichnung als "Hilfsberufe" für all jene Kategorien, die nicht zur selbstständigen Leistungserbringung zugelassen werden, konnten wir auch keine finden. Nach wie vor ist das - das verstehe ich sehr gut - eine schwierige Situation, auch wenn unterdessen ein Studium der Pflegewissenschaften eingeführt und berechtigte Lohnforderungen entscheidend mit eingebracht wurden.

Aber Frau Bundesrätin Dreifuss kann sicher bezeugen, welchen Kostenschub und welche zusätzlichen neuen Leistungserbringer das zur Folge hätte. Ich hoffe mindestens, dass sich die SVP-Fraktion - welche in ihrem Programm sonst laufend Forderungen aufstellt, wonach die Kategorien von Leistungserbringern begrenzt, Leistungen abgebaut und sogar Leistungen aus dem Leistungskatalog gestrichen werden sollen - gegen eine zusätzliche Aufnahme dieser selbstständigen Leistungserbringer mit einem massiven Kostenschub wenden wird.

Die Anerkennung der Pflegeberufe muss vielmehr in den faktischen Gegebenheiten, in der Umstrukturierung in den Spitälern, in der Anerkennung der Leistung, aber auch in der entsprechenden Entlöhnung bestehen.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Motion in dieser Form abzuweisen. Gerade eben wegen, und nur wegen diesem einen Punkt, der hier erwähnt wird: der Bezeichnung von Krankenschwestern und Krankenpflegern als selbstständigen Leistungserbringenden im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung. All diejenigen, welche sich gegen eine Kostensteigerung einsetzen und dafür, dass die Kosten einigermassen im Griff gehalten werden können, müssten sich daher auch mit der Ablehnung der Motion einverstanden erklären.