preparatory:AB 169242
Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2013-12-02
Wortprotokoll
Das heutige Finanzierungskonzept für die Jodtabletten sieht die volle Kostentragung durch die Betreiber der Atomkraftwerke in den Zonen 1 und 2, das heisst bis 20 Kilometer, vor. In der Zone 3, das heisst im Rest der Schweiz, werden die Kosten hälftig zwischen den Betreibern der Atomkraftwerke und dem Bund aufgeteilt. Die Kantone und Gemeinden tragen indes schon heute die Kosten für die vorsorgliche Verteilung, Lagerung und Abgabe der Jodtabletten.
Beim neuen Verteilkonzept für Jodtabletten, das Anfang 2014 in Kraft treten soll, tragen die Betreiber der Atomkraftwerke die vollen Kosten für die Abgabe im Umkreis von 50 Kilometern um die schweizerischen Werke. Zu dieser Ausweitung haben die Erkenntnisse aus Fukushima geführt. Ausserhalb von 50 Kilometern um die Schweizer Atomkraftwerke ist eine Jodprophylaxe als eher nicht notwendig einzustufen. Für diesen Umkreis sind die im Jahre 2010 beschafften und bei den Kantonen dezentral gelagerten Jodtabletten noch bis 2020 haltbar. Bis 2020 schafft der Bund die rechtlichen Grundlagen zur Regelung der allfälligen Kosten einer Jodprophylaxe ausserhalb von 50 Kilometern um die Schweizer Atomkraftwerke.