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Vitali Albert · Nationalrat · 2013-12-02

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2013-12-02

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat beim Voranschlag 2014 insgesamt fünf Bundesbeschlüsse und beim Nachtrag II zum Voranschlag 2013 zwei Bundesbeschlüsse zu beraten. Den Bundesbeschluss I zum Voranschlag 2014 finden Sie auf der Fahne im Anschluss an den Zahlenteil. Da von der Finanzkommission keine Änderungen dazu beantragt werden, gibt es zu den Bundesbeschlüssen zu den Sonderrechnungen sowie zum Nachtrag II keine Fahne. Es steht Ihnen aber für die Abstimmungen eine Sammlung dieser Bundesbeschlüsse zur Verfügung.

Zum Budgetentwurf des Bundesrates: Am 21. August dieses Jahres hat der Bundesrat die Budgetbotschaft verabschiedet. Er leitete der Finanzkommission dann noch drei Nachmeldungen zu. Sie finden die betroffenen Voranschlagspositionen entsprechend gekennzeichnet auf der Fahne.

Der Voranschlag geht von folgenden volkswirtschaftlichen Annahmen aus: von einem Wachstum des realen BIP um 2,1 Prozent, von einem Wachstum des nominalen BIP um 2,3 Prozent, von einer Teuerung gemäss Landesindex der Konsumentenpreise von 0,2 Prozent, von langfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel 1,2 Prozent betragen, von kurzfristigen Zinssätzen, die im Jahresmittel 0,2 Prozent betragen, von einem Wechselkurs US-Dollar gegen Schweizerfranken von 95 Rappen im Jahresmittel und von einem Wechselkurs Euro gegen Schweizerfranken von Fr. 1.25 im Jahresmittel.

Zu den Hauptzahlen: Der Bundesrat legt dem Parlament unter Einbezug der Nachmeldungen einen Budgetentwurf mit einem Gesamtaufwand von 65,82 Milliarden und Erträgen von 66,138 Milliarden Franken vor. Der Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung beträgt damit rund 318 Millionen Franken. Die bundesrätliche Botschaft sieht unter Einbezug der Nachmeldungen einen Ausgabenüberschuss in der Finanzierungsrechnung von rund 118 Millionen Franken vor. Der K-Faktor, der den Zustand der Konjunktur in den Haushalt überträgt, beträgt für das Voranschlagsjahr 1,005. Um die verfassungsmässig zulässigen Höchstausgaben zu errechnen, werden die geschätzten Einnahmen mit diesem Faktor multipliziert. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass die Ausgaben maximal 0,5 Prozent über den budgetierten Einnahmen liegen dürfen. Damit resultiert ein verfassungsmässig zulässiges Defizit von 331 Millionen Franken. Da das ordentliche Finanzergebnis ein Defizit von bloss 118 Millionen Franken vorsieht, besteht im Haushalt immer noch ein struktureller Überschuss von 213 Millionen Franken. Der Voranschlag des Bundesrates ist also trotz dieses leichten Ausgabenüberschusses schuldenbremsenkonform.

Ich werde Ihnen nun die Entwicklung der Einnahmenseite etwas näher erläutern, Kollege Grin äussert sich mehr zur Entwicklung der Ausgaben.

Die für 2014 veranschlagten ordentlichen Einnahmen steigen gegenüber dem Budget 2013 ohne Sonderfaktoren um 2,5 Prozent auf rund 66,245 Milliarden Franken. Das Wachstum ist damit etwas grösser als das BIP-Wachstum. Die Einnahmen wurden im Juni 2013 geschätzt, basierend auf den aktuellen Konjunkturprognosen und den bis im Mai erzielten Einnahmen im laufenden Jahr. Stärkster Treiber des Einnahmenwachstums ist die direkte Bundessteuer.

Mit 22,9 Milliarden Franken ist die Mehrwertsteuer die ertragreichste Steuer des Bundes. Die Mehrwertsteuereinnahmen steigen gegenüber dem Voranschlag 2013 um 1,5 Prozent. Damit entwickelt sich die Mehrwertsteuer im Einklang mit der Konjunktur.

Mit budgetierten Einnahmen von rund 20 Milliarden Franken folgt die direkte Bundessteuer an zweiter Stelle. Gegenüber dem Voranschlag 2013 steigen die Einnahmen aus der direkten Bundessteuer um rund 1,1 Milliarden Franken oder 5,9 Prozent. Dennoch ist Vorsicht angesagt: Sowohl die Gewinn- wie die Einkommenssteuern entwickeln sich weniger kräftig als in der Vergangenheit. Das erwartete Wachstum im Voranschlag 2014 liegt jeweils unter der durchschnittlichen Wachstumsrate der letzten zehn Jahre von plus 6,4 Prozent für juristische bzw. plus 4,5 Prozent für natürliche Personen. Die Steuern auf dem Reingewinn der juristischen Personen nehmen um 483 Millionen Franken, diejenigen auf dem Einkommen der natürlichen Personen um 637 Millionen Franken zu.

Zur Verrechnungssteuer: Bekanntlich ist die Verrechnungssteuer ziemlich schwer zu schätzen - ihr Name sagt es ja: "Verrechnungs-Steuer". Da es in den letzten Jahren zu erheblichen Abweichungen zwischen Einnahmenschätzung und tatsächlichem Ertrag kam, wurde die Schätzmethode angepasst. Seit dem Voranschlag 2012 wird der Ertrag aus dieser Steuer mithilfe einer exponentiellen Glättungsmethode geschätzt. Gegenüber dem Voranschlag 2013 ergeben sich so minime Mehreinnahmen von 26 Millionen Franken oder 0,5 Prozent.

Zu den Schulden: Die Bruttoschulden nehmen von rund 112,3 Milliarden um 2 Milliarden auf 110,3 Milliarden [PAGE 1913] Franken ab. Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr erklärt sich damit, dass flüssige Mittel für die Rückzahlung von Schulden verwendet werden können. Der Schuldenabbau erfolgt hauptsächlich im kurzfristigen Bereich, nämlich beim Abbau von Geldmarktbuchforderungen. Die Nettoschulden - also die Bruttoschulden abzüglich Finanzvermögen - betragen neu rund 79,6 Milliarden Franken. Die Schuldenquote in Prozent des BIP beträgt Ende 2014 brutto 17,9 Prozent und netto 12,9 Prozent.

Nun zur Kommissionsberatung: Was hat die Kommission vor allem geändert? Insgesamt beantragt die Kommissionsmehrheit drei Änderungen. Die grösste Änderung ist eine Kürzung von 150 Millionen Franken bei der Kontengruppe "Sach- und Betriebsaufwand", die zweitgrösste Änderung ist eine Kürzung von 50 Millionen bei der Kontengruppe "Personalaufwand". Daneben beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit noch eine Kürzung um 1,2 Millionen Franken bei der Position 185.A6210.0145, "Beitrag Medienforschung". Wir werden bei der Detailberatung auf diese Kürzungen zurückkommen.

Der Voranschlag steht in engem Zusammenhang mit dem KAP, welches unser Rat soeben an den Bundesrat zurückgewiesen hat. In der Kommission lagen zahlreiche Einzelanträge vor, welche Positionen, die ursprünglich vom Bundesrat im KAP vorgeschlagen wurden, in den Voranschlag 2014 übernehmen wollten. Im Rahmen der Kommissionssitzung wurden diese Anträge zugunsten der beiden Kürzungsanträge im Querschnittbereich zurückgezogen.

Noch etwas zum Einzelantrag Schwander zum Astra: Kollege Schwander hat diesen Antrag in seiner damaligen Funktion als Präsident der Finanzkommission und in deren Namen eingereicht. Wie Sie aus der Begründung des Antrages ersehen können, handelt es sich bei diesen Veränderungen der Kreditpositionen beim Astra um Korrekturen des Voranschlags aufgrund der Ablehnung der Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette durch das Volk am vorletzten Wochenende. Es geht also nur um den Nachvollzug dieses Volksentscheides im Voranschlag 2014. Weil diese Kredite nicht mehr benutzt werden können, wird durch den Einzelantrag Schwander die Budgetgenauigkeit erhöht. Mit der Entlastung um diese 88,8 Millionen Franken beträgt der Spielraum, dies bei Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse, somit 414 Millionen Franken. Der Ständerat als Erstrat hat letzte Woche bekanntlich keine Änderungen am bundesrätlichen Voranschlag vorgenommen.

Zum Nachtrag II zum Voranschlag 2013: Hierzu liegt noch ein Einzelantrag Estermann vor. Frau Estermann beantragt eine Kürzung von 72 Millionen Franken.

Zum Schluss noch die Abstimmungsergebnisse bei den Bundesbeschlüssen: Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss I über den Voranschlag 2014 mit den Änderungen zuzustimmen. Alle anderen Bundesbeschlüsse wurden einstimmig verabschiedet. Die Finanzkommission beantragt Ihnen zudem, den Bericht zum Finanzplan 2015-2017 zur Kenntnis zu nehmen.