Lexipedia

Ingold Maja · Nationalrat · 2013-06-13

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13

Wortprotokoll

Der Entscheid einer grossen Mehrheit der SGK für den Antrag auf Reduktion der Frist beim Aus- und Weiterbildungsnachweis für Ärzte, die eine Zulassung erhalten, basiert auf zwei Erkenntnissen:

1. Der Zulassungsstopp soll nicht für gutausgebildete Ärztinnen und Ärzte gelten, die an anerkannten Weiterbildungsinstitutionen gearbeitet haben. Das ist, vereinfacht gesagt, unser Nachwuchs mit Schweizer Spitalerfahrung, dem wir nicht den Zugang in die Praxis verschliessen wollen. Das war auch die wichtigste Begründung für meinen ursprünglichen Antrag, in dem es hiess, "welche mindestens fünf Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben", und der in diesem Rat mit 180 zu 1 Stimmen gutgeheissen worden war.

2. Der Zulassungsstopp soll in keiner Weise unsere hohen Ansprüche und Qualitätsstandards bezüglich der ärztlichen Gesundheitsleistungen mindern. Das sind die Leistungen für Patientinnen und Patienten: Therapie, Beratung, Zusammenarbeit mit Spezialisten, Information, Versorgungssicherheit. Das alles wird heute in durchschnittlich hoher Qualität für Patientinnen und Patienten geleistet. Die Patientinnen und Patienten als Leistungsempfänger sind also wichtige Player. Deshalb ist es richtig, dass in Absatz 3 von Artikel 55a die Patientenvertretung genannt ist: Bevor der Bundesrat die Kriterien festlegt, die für den Bedürfnisnachweis massgeblich sind, hört er auch die Patientenverbände an.

Die CVP/EVP-Fraktion befürwortet den kleinen Zusatz, die Patientenseite sei auch anzuhören, weil diese bei der Qualitätssicherung eine wichtige Rolle spielt.

Noch ein Wort zum ganzen Geschäft, das jetzt zu einer Zulassungsregelung mit einer generellen Bedarfsnachweisklausel geworden ist: Während es bei meinem ursprünglichen Antrag, wie mir selbst auch von Anfang an bewusst war, fraglich war, ob er kompatibel mit dem Freizügigkeitsabkommen sei, schafft diese Lösung weniger [PAGE 963] Diskriminierungspotenzial. Sie kann vor allem mit einem Minimalanspruch an Fachärzte für Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin klar begründet werden. Diese sollen in mindestens drei Jahren mit der Gesundheitskultur, der Sprache, dem Gesundheitssystem und dem Netzwerk der Leistungserbringer vertraut sein. Das Ganze soll eben der Qualitätssicherung für Patientinnen und Patienten dienen.

Wir beauftragen den Bundesrat, Kriterien für eine Zulassungsregelung zu definieren, die hoffentlich auch zukünftig Teil einer minimalen Zulassungssteuerung sein werden.