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Gilli Yvonne · Nationalrat · 2013-06-13

Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion wird den Antrag unterstützen, dass es eine Voraussetzung für eine Zulassung zur Abrechnung mit der Grundversicherung in der Schweiz sein wird, hier drei Jahre Weiterbildung genossen zu haben. Das ist ein Kompromiss in einem Rechtsstreit, bei dem die einen sagen, diese Vorbedingungen seien indirekt diskriminierend für ausländische Ärztinnen und Ärzte, während die anderen sagen, sie seien mit den bilateralen Verträgen vereinbar. In der Kommission haben wir dieses Faktum zeitlich zwar intensiv, aber inhaltlich nicht vertieft diskutiert, denn es fehlten uns Hintergrundinformationen darüber, wie andere Länder in Westeuropa diesen Umstand handhaben.

Wir wissen, dass es in verschiedenen Ländern vergleichbare oder ähnliche Regelungen gibt. Was wollen diese Regelungen? Die Regelungen garantieren eine gewisse ärztliche Qualität, und sie garantieren und anerkennen auch, dass die medizinische Versorgung stark mit der Kultur eines Landes verbunden ist. Sogar die Biochemie, sogar die Genetik, sogar die Physik unterscheiden sich in den verschiedenen Kulturen und Ethnien, wie auch die diagnostisch-therapeutischen Massnahmen. Das ist in der Regel aber nicht ein grösseres Problem, solange wir uns im europäischen Raum und im Bereich der europäischen Standards bewegen. Was wir aber trotzdem anerkennen müssen, ist, dass der Weg zur Gesundheit immer ein geistig-seelisch-körperlicher ist, und das hat sehr wohl sehr viel mit unserer Kultur zu tun.

Angesichts der Kernbedeutung, welcher der Kultur eines Landes im Gesundheitswesen zukommt, ist es eine minimale Anforderung, drei Jahre in unserer Gesellschaft, unter unseren kulturellen und medizintechnischen Bedingungen gearbeitet zu haben. Nur so lässt sich sicherstellen, dass man mit der hiesigen Kultur vertraut ist. Dies ist nicht zuletzt deshalb von Bedeutung, weil es - wie wir wissen - genau in jenen Gebieten, die wenig Infrastruktur benötigen, wie beispielsweise die Psychiatrie, eine besonders starke Einwanderung von Ärztinnen und Ärzten gibt.

Die Grünen werden die Minderheit Bortoluzzi nicht unterstützen. Es stimmt zwar, was Herr Cassis gesagt hat: dass es in der Struktur dieses Gesetzes vielleicht kein Kernanliegen ist, die Anhörung der Patientenorganisationen in diesem Sinn zwingend zu verankern. Aber die Organisationen, welche die Patienten direkt vertreten, gehen regelmässig, bei fast jeder Gesetzesberatung, vergessen. Es gilt deshalb, sie überall und konsequent zu unterstützen. Sie sind die Einzigen, die in ihrem Kerngeschäft wirklich die Patientenanliegen ins Zentrum stellen. Sie werden bei konstruktiven Lösungen keinen Stein in den Weg legen, im Gegenteil, sie werden mit ihrer Partizipation in Zeiten von Konflikten und harten Verhandlungen auch vermittelnd wirken, im Sinne einer qualitativ hochstehenden Versorgungssicherheit.

In der Schlussabstimmung wird eine Mehrheit der Mitglieder der grünen Fraktion diesem Gesetz zustimmen, wenn auch nicht alle mit Begeisterung. Ich möchte deswegen noch einmal kurz an Folgendes erinnern: Wir haben mit der Zulassungsregulierung die Probleme nicht gelöst. Wir werden sie auch mit diesem Gesetz nicht lösen. Wir möchten jetzt schon daran erinnern, dass uns vom Bundesrat versprochen wurde, dieses Gesetz nicht einfach in ein Definitivum überzuführen. Mein Verdacht ist, dass das geschehen wird - angesichts der langen Zeit, in der wir uns schon damit beschäftigt haben, ohne eine bessere Lösung gefunden zu haben. Das Versprechen muss eingehalten werden, die entsprechenden Informationen müssen beschafft werden. Es muss uns ein sinnvolles und zukunftsweisendes Definitivum vorgeschlagen werden, ohne dass wir gezwungen sind, nochmals eine Verlängerung zu beschliessen.