Hess Lorenz · Nationalrat · 2013-06-13
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2013-06-13
Wortprotokoll
In der Vorberatung dieser Differenzbereinigung wurde einmal mehr über Unsinn, Sinn oder Zweckmässigkeit der bedarfsabhängigen Zulassung gesprochen. Die Lager sind diesbezüglich eigentlich immer noch die gleichen. Auch die Organisationen, die sich dazu geäussert haben, haben ja hier ihren Standpunkt nicht geändert. Die BDP-Fraktion ist nach wie vor der Meinung, dass wir nicht auf die Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung, immer noch als befristete Massnahme, verzichten können; unsere Fraktion ist im Grundsatz deshalb nach wie vor dafür.
Was nun die Frage bezüglich der Frist von drei oder fünf Jahren angeht, sind wir für den Antrag der Kommission, das heisst für die Frist von drei Jahren. Zum einen bietet sich damit die Gewähr, dass wir diese Differenz bereinigen können, wie man in der ständerätlichen Debatte gesehen hat, zum andern kann damit zumindest in einem kleinen Ausmass ein Nachteil der bedarfsabhängigen Zulassung, nämlich die mögliche Benachteiligung junger Ärzte, etwas relativiert werden.
Grundsätzlich hat sich noch die Frage der EU-Kompatibilität bzw. der Kompatibilität mit den bilateralen Abkommen gestellt. Zumindest aus den Unterlagen war nicht ganz ersichtlich, ob sich hier Probleme bieten könnten, tendenziell wohl eher nicht. Man kann aber sicher sagen, dass der Unterschied zwischen einer Frist von fünf und einer Frist von drei Jahren hier keine Rolle spielt; die Frist von drei Jahren kann also unterstützt werden.
Was nun Absatz 3 bezüglich des Einbezugs der Patientenorganisationen betrifft, darf man sich durchaus die Frage stellen, wie ausgedehnt diese Beratungen geführt werden müssen. In der Regel werden Kriterien schlanker beraten, wenn nicht zu viele Mitspieler mitsprechen. Handkehrum kann man sich hier fragen, ob es reicht zu sagen, dass die Patientinnen und Patienten einfach keine Player, wie man heute so schön sagt, bilden. Sie sind tatsächlich keine Player, sie sind aber die Direktbetroffenen.
Angesichts der Tatsache, dass die Lösungen von Fragen im Gesundheitswesen in der Vergangenheit - das wird auch bei kommenden Fragen so sein - immer auf sehr wackligen Füssen standen, wenn sie überhaupt zustande kamen, kann es nicht schaden, wenn hier bei diesen Fragen die wichtigsten Betroffenen, nämlich die Patientinnen und Patienten, auch angehört werden. Deshalb ist die BDP-Fraktion hier für den Antrag der Mehrheit und wird dieser Erweiterung des Kreises der Mitspracheberechtigten bei den Kriterien zustimmen.
Zum Schluss empfehlen wir die Annahme dieser revidierten Vorlage, davon ausgehend, dass es sich im Kern wirklich nur um eine zeitlich beschränkte Massnahme handelt. Ich brauche die Aussage von Kollegin Gilli nicht zu wiederholen, sie hat es richtig formuliert. Der Auftrag, diese Zeit zu nutzen und eine tatsächliche Lösung zu finden, sei hier auch noch einmal betont.