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Ingold Maja · Nationalrat · 2013-06-13

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-13

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion hat sich in der Detailberatung im Grundsatz zu folgendem Konzept bekannt: einerseits mit dem verschobenen Teil der Revisionsvorlage, einschliesslich Kinderrenten und Reisekosten, einen sicheren Sparerfolg vorläufig aussetzen und auf die Erfolge bei der Entschuldung der IV mit den drei schon in Kraft gesetzten Revisionen warten; andererseits aber, wenn die IV den erfolgreichen Pfad verlässt und die positiven Zahlen nicht eintreffen, mit Artikel 80 einen griffigen Interventionsmechanismus beschliessen, die Lasten möglichst symmetrisch auf Arbeitgeber- und Rentnerschultern verteilen und die Eckwerte schon jetzt ins Gesetz schreiben. Das ist das Konzept der CVP/EVP-Fraktion.

Auch wir wollen eine Entschuldung, und zwar auf sicher. Wir wollen nicht erst nach einer erfolglosen bzw. wirkungslosen Phase mit dem harzigen Aushandeln von Kompromissen eine Lösung suchen, die wohl wieder dieselben Instrumente nutzt wie die vom Ständerat in Artikel 80 vorgeschlagenen. Auch wir wollen ein gesundes Sozialwerk. Deshalb halten wir an der Zweistufigkeit bei der Schuldenbremse fest, die im Sinne einer Opfersymmetrie beide Seiten in die Verantwortung nimmt. Sie gewährleistet, dass nach den maximal fünf Jahren, in denen die Anpassung der Lohn- und Preisentwicklung bei den Renten sistiert werden kann, die Renten wieder an die Preisentwicklung angepasst werden und nicht etwa stagnieren, denn sonst könnten bei der Berechnung die Ehepaar-, Kinder- und Waisenrenten am Ende nicht mehr mit der AHV mithalten.

Es ist eben nicht so, wie Frau Schenker befürchtet. Auch im Ständerat ist kritisiert worden, das widerspreche der verfassungsmässigen Bestimmung über den garantierten Teuerungsausgleich bei den Renten. Von linker Seite wird bezweifelt, dass die IV- und die AHV-Renten nach diesen maximal fünf Jahren je wieder gleichziehen werden. Die Rentenmassnahmen können aber nur befristet sistiert werden und müssen nach spätestens fünf Jahren wieder harmonisiert werden; das ist garantiert, das hat der Bundesrat versprochen. Gerade aus Verfassungsgründen müssen die Renten wieder von den "Altlasten" der Sistierung befreit werden, wie auch die Arbeitgeberbeiträge ersatzlos wegfallen. Die Opfersymmetrie zieht sich durch die Revision durch, indem der Erfolg der grossen Anstrengungen vonseiten der Rentner zuhanden der Integration in den ersten Arbeitsmarkt erst mit dem Engagement der Arbeitgeberseite erreicht wird, Arbeitsplätze für psychisch Kranke bereitzustellen. Gemäss Revision 6a geht es um 17 000 Menschen; jetzt vielleicht noch um 12 000. Wenn dieses Engagement ausbleibt, dann stehen die Arbeitgeber mit den Beiträgen zu Entschuldung in der Pflicht.

Stimmen Sie diesem anreizgesteuerten Konzept zu, wie es auch der Ständerat getan hat. Es schafft Sicherheit, und es leuchtet ein.