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de Courten Thomas · Nationalrat · 2013-06-13

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-13

Wortprotokoll

Mit der Motion Schwaller 12.4277 wird der Bundesrat beauftragt, die eidgenössische Volksinitiative "für eine öffentliche Krankenkasse" dem Parlament und dem Volk rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten.

Der Nationalrat hat am 20. März 2013 den gleichlautenden Motionen Cassis, Humbel, Hess Lorenz und de Courten mit 102 zu 71 Stimmen bereits zugestimmt. Auch der Ständerat hat die Motion Schwaller in der Frühjahrssession am 18. März 2013 behandelt und mit dem deutlichen Mehr von 27 zu 17 Stimmen angenommen.

Das Parlament behandelt bereits verschiedene Vorstösse und Geschäfte über das Krankenversicherungswesen. Die Mehrheit Ihrer Kommission vertritt nach wie vor die Auffassung, dass die Weiterentwicklung des Risikoausgleichs im Gegensatz zur Einheitskrankenkasse eine einfache und praktikable Reform ist, um Fehlanreize zur Risikoselektion zu beseitigen. Sie ist in beiden Räten auf gutem Wege.

Im Hinblick auf die hängigen Geschäfte im Parlament besteht kein zwingender Grund, dass der Bundesrat den Räten und dem Volk einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative unterbreitet. Das Volk hat die Idee einer Einheitskasse bereits mehrfach klar abgelehnt. Die Volksabstimmung zu dieser erneuten Initiative soll daher möglichst rasch erfolgen, damit das Thema wieder ad acta gelegt werden kann.

Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion gemäss Antrag des Bundesrates abzulehnen. Sie argumentiert mit Bezug auf das Parlamentsgesetz, dass der Bundesrat innert eines Jahres ab Einreichung der Initiative die Gelegenheit haben soll, der Bundesversammlung einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu unterbreiten. So wahre der Bundesrat seine Rechte und nehme seine Verantwortung bei der Behandlung dieser Volksinitiative wahr. Erst anschliessend sei es am Parlament zu entscheiden, welche Abstimmungsempfehlung es für die Volksinitiative und allenfalls für den Gegenvorschlag erlassen wolle.

Der Bundesrat hat im Oktober 2012 beschlossen, die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. Er will jedoch nach wie vor einen indirekten Gegenvorschlag dazu vorlegen. Die Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative wurde Ende Februar 2013 eröffnet. Die Behandlungsfrist verlängert sich mit dem Gegenvorschlag auf 18 Monate, konkret also bis zum November 2013. Das Parlament könnte somit erst zu diesem Zeitpunkt mit der Beratung dieses Geschäftes beginnen.

Die Kommission beantragt Ihnen jedoch mit 18 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Schwaller anzunehmen.

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