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Fischer Roland · Nationalrat · 2013-06-13

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2013-06-13

Wortprotokoll

Ich spreche für die Minderheit und gleichzeitig auch für die grünliberale Fraktion.

Die Minderheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, die Rückweisung des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets an den Bundesrat abzulehnen, sodass die Beratungen zu diesem Geschäft - falls eingetreten wird - aufgenommen werden können. Dafür gibt es im Wesentlichen drei Gründe:

1. Es wurde gesagt, das KAP sei eine Folge einer vom Parlament angenommenen Motion "Aufgabenüberprüfung" (11.3317). Darin wird der Bundesrat unter anderem beauftragt, mit der Aufgabenüberprüfung fortzufahren und dem Parlament bis Ende 2012 eine entsprechende Botschaft zu unterbreiten, welche auch kurzfristige Massnahmen enthält. Mit dem KAP kommt der Bundesrat dieser Forderung nach, und es gibt deshalb keinen Grund, weshalb wir jetzt das Geschäft wieder an den Bundesrat zurückweisen sollten.

2. Heutzutage ist die finanzpolitische Notwendigkeit eines Entlastungsprogramms gegeben. Denn die guten Resultate, die wir in den vergangenen Jahren im Staatshaushalt gesehen haben, sind zu einem sehr grossen Teil durch tiefere Zinsen bedingt. Das ist zwar sehr erfreulich, aber es besteht ein erhebliches Risiko von Zinsänderungen nach oben. Des Weiteren ist die konjunkturelle Situation in Europa nach wie vor unsicher, und das hat jeweils Auswirkungen auf unsere Konjunktur und somit auch auf unsere Staatseinnahmen. Nicht zuletzt zeichnet sich mit dem Immobilienboom und dem Boom in der Baubranche in der Schweiz auch ein entsprechendes konjunkturelles Risiko ab. Die Unternehmenssteuerreform III, welche wir nicht zuletzt auf Druck der EU umsetzen, führt so oder so zu einem Rückgang der Einnahmen. Wenn wir nämlich die Sonderstatus abschaffen und diese Firmen die normalen Steuersätze bezahlen müssen, wird ein grosser Teil von ihnen abwandern. Die Hälfte der Steuereinnahmen von juristischen Personen beim Bund kommt ja von diesen Firmen. Wenn diese abwandern, fehlen uns diese Einnahmen. Wenn wir die Steuern senken, dann führt dies zu tieferen Steuern, vor allem bei den Kantonen. Da wird wahrscheinlich sehr bald der Ruf nach Kompensationsmassnahmen kommen.

3. Des Weiteren dient das KAP dazu, finanzpolitische Handlungsfähigkeit zurückzugewinnen. Es ist zu befürchten, dass wir ab 2015 in strukturelle Defizite hineinlaufen. Das heisst, dass die Schuldenbremse ohne Sparmassnahmen oder Mehreinnahmen nicht eingehalten werden kann. Das bedeutet, wie bereits gesagt wurde, Kreditsperren, Teuerungskorrekturen oder auch Kürzungen in Querschnittbereichen, beispielsweise auch im Personalbereich. Was wir dann aber im Budget nicht anpassen können, sind die gesetzlich gebundenen Ausgaben. Auch die Investitionen werden dann unter Druck kommen.

Somit ist es klüger, wenn wir von Zeit zu Zeit Aufgaben und Ausgaben überprüfen, gezielt Kürzungen vornehmen und so ein Polster schaffen, damit wir auch einmal Raum für Mehrausgaben im Rahmen des Budgets haben. Da erstaunt es mich schon ein wenig, dass gerade jene Parteien, welche jeweils im Budget gerade diesen Spielraum brauchen, um die von ihnen gewünschten Mehrausgaben durchzusetzen, das KAP nicht wollen, das ihnen sogar diesen Handlungsspielraum geben würde.

Der Rückweisungsantrag fordert vom Bundesrat, dass er zwei Szenarien berechnet, was jedoch in der kurzen Frist schlichtweg nicht umsetzbar ist. Zum einen wird die Beschränkung des Ausgabenwachstums für die Periode 2014-2016 auf maximal das effektive Wirtschaftswachstum gefordert. Damit wird quasi die Schuldenbremse ausgehebelt. Die Schuldenbremse hat zwar auch den Effekt, dass die Ausgaben gleich wie das Bruttoinlandprodukt wachsen, aber das eher mittel- und langfristig. Kurzfristig sind bei schlechter Konjunktur auch höhere Ausgaben zulässig. Die Schuldenbremse funktioniert als automatischer Stabilisator. Die Forderung der Mehrheit birgt deshalb die Gefahr eines prozyklischen Verhaltens unseres Bundeshaushalts.

Des Weiteren würde eine Beschränkung der Personalbezüge, wie sie gefordert wird, den Abbau von rund 1500 bis 2000 Stellen erfordern. Auch das ist eine Massnahme, welche kurzfristig beim Bund wohl nicht möglich ist. Auch Mehreinnahmen im notwendigen Umfang lassen sich nicht in kurzer Frist realisieren, da meist eine Änderung der Bundesverfassung, mit einer entsprechenden Volksabstimmung, notwendig wäre.

Eine weitere Aufgabenüberprüfung - da stimme ich mit der Mehrheit überein - ist sicher notwendig. Das ist aber ein mittel- bis langfristiges Projekt. Wir wissen vom NFA her, wie lange das gehen kann. Kurzfristig müssen wir jedoch im Budget Handlungsspielraum schaffen; dazu dient das vorliegende Programm.

Ich bitte Sie deshalb im Namen meiner Minderheit, die Rückweisung abzulehnen, sodass die Beratungen zum KAP so rasch wie möglich aufgenommen werden können.