Lexipedia

Miesch Christian · Nationalrat · 2015-05-06

Miesch Christian · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-05-06

Wortprotokoll

Um es vorwegzunehmen: Meine beiden Minderheitsanträge sind keine Sparanträge, sondern Anträge, um das Ausgabenwachstum ein wenig zu reduzieren.

Der erste Minderheitsantrag betrifft das Bundesamt für Gesundheit. Ob mit exzentrischen und provokativen HIV-Kampagnen, fragwürdigen Alkohol- und Wurststudien oder tabakfeindlichen Gesetzesvorlagen, das BAG spielt sich als den Bürger erziehender Moralapostel auf. Die Massnahmen zeugen von bürger- und weltfremden Ideen des BAG, zum Beispiel eben die erst kürzlich lancierte, sehr fragwürdige HIV-Kampagne mit pornografisch-provozierendem Inhalt. Das BAG veröffentlicht immer wieder umstrittene Studien und instrumentalisiert die schon vor Studienbeginn gewünschten Resultate gekonnt, neueste Beispiele: eine Studie zu den angeblich alkoholbedingten Kosten für Gesellschaft und Wirtschaft oder eine Anti-Wurst-Studie. Bei genauer Betrachtung stellen sich diese häufig nicht überprüfbaren Statistiken und Studien als wenig wissenschaftlich dar und dienen nur zu Kampagnenzwecken.

Wir haben das Präventionsgesetz abgelehnt, und was macht das BAG? Es hat zwischen 2007 und 2013 siebzig neue Stellen geschaffen und jetzt einen Personalbestand von 476 Angestellten mit einem Durchschnittslohn - Sie hören richtig - von 142 000 Franken. Von 2010 bis 2014 fand gemäss Finanzplan ein Ausgabenwachstum um jährlich 431 Millionen auf insgesamt 2,9 Milliarden Franken statt, und dies, obwohl die Gesundheitspolitik im Grunde genommen vor allem eine kantonale Angelegenheit ist.

Ich bitte Sie deshalb, auf die Kürzung um 150 Millionen Franken gemäss Minderheitsantrag einzutreten und diesen zu unterstützen.

Der zweite Minderheitsantrag betrifft das Bundesamt für Kultur. Kultur ist nach unserer Ansicht grundsätzlich weder eine Angelegenheit des Bundes noch eine der Kantone oder Gemeinden, denn eine öffentlich geförderte Kultur läuft immer Gefahr, dass sie dem kurzlebigen modischen Zeitgeist huldigt, statt länger gültige, über die Tagesaktualität hinausgehende Werte zu schaffen. Staatliche Kulturpolitik kann darum höchstens ergänzenden Charakter haben, denn öffentliche Unterstützung eines Projekts heisst zugleich immer Diskriminierung aller nichtgeförderter Projekte. Die Kultur wird so zum Instrument nach globaler Ausstrahlung sich sehnender Regierungen degradiert und ist zahme Unterhaltungsindustrie. Subventionen sind ein Angriff auf die Autonomie und verursachen Beisshemmung; wer beisst schon die Hand, die ihn füttert? Staatliche Eingriffe hemmen die Anerkennung Kulturschaffender als selbstständige Unternehmer.

Dass Regierungen Kunstschaffende fördern, sollte auf Skepsis stossen. Das Unbehagen ist begründet: Es wäre naiv zu glauben, dass sich staatlicher finanzieller Einfluss nicht auf den Inhalt überträgt. Kulturschaffende müssen sich bewusst sein, dass ihr Subventionsantrag auch einer ideellen Prüfung unterzogen wird. Es kann aber nicht dem Staat überlassen sein, zu definieren, was Niveau hat, was Stil hat und was nicht bzw. was folglich gefördert werden soll oder eben nicht.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, den Beitrag für Kultur für 2016 um 50 Millionen Franken zu kürzen.