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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11

Wortprotokoll

Ich kenne diese Regelung nicht, ich bin ja auch nicht Finanzministerin. Ich bin es immer noch gewohnt, dass wir unsere eigene Gesetzgebung machen, aber schauen, dass sie international kompatibel ist. Wie gesagt, unsere Haltung ist gefestigt. Ob sich da mit dem automatischen Informationsaustausch dann etwas ändert - denn in einem System, in dem man den automatischen Informationsaustausch hat, besteht eine andere Marktlage und auch eine andere Informationslage -, das wird sich der Bundesrat sicher überlegen.

Aber wenn wir heute Postfinance verpflichten, den Grundversorgungsauftrag auf jedes Land auszudehnen - die erwähnte Auslandschweizerin wohnt in Costa Rica -, dann muss Postfinance jeweils die dortige Gesetzgebung kennen und prüfen. Das ist keine kleine Kiste. Wenn die Ausdehnung auf Europa beschränkt ist, ist es einfacher, dort kennen wir die Marktregeln, aber weltweit sind die Auslandschweizer auch in Staaten, in Bezug auf welche die Kenntnis über den jeweiligen Bankenplatz natürlich nicht Tagesgeschäft der Postfinance ist. Insofern glaube ich, dass man das schon sorgfältig untersuchen muss, und in einem System mit automatischem Informationsaustausch werden wir das sicher nochmals anschauen.