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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11

Wortprotokoll

Es freut mich natürlich, wenn Herr Reimann in Umwelt- und Völkerrechtsanliegen so aktiv wird; da sind neue Facetten entdeckt worden.

Fracking, das wissen wir alle, ist eine Methode, die an sich als Methode auch durchaus gute Resultate bringt, je nachdem, was man als Stützmittel verwendet, wenn man in den Tiefbohrungen Flüssigkeit einpresst. Wir wissen auch alle, dass diese Methode zur Förderung von unkonventionellem Erdgas und Erdöl in den USA heute breit akzeptiert ist und massgeblich zum wirtschaftlichen Erfolg der USA beiträgt, ohne dass man derzeit gravierende Folgen kennen würde. Aber man kennt natürlich noch keine Langzeitwirkung.

In Europa sind wir wesentlich skeptischer. Es finden Diskussionen statt; in vielen Staaten wird diskutiert, natürlich auch im Sinne von günstigen Energiepreisen, im Sinne von Förderung der einheimischen Energien: Lässt man diese Methode zu? Bohrt man zumindest? Bei uns in der Schweiz haben wir heute keine Bundesvorschriften, die hier zur Anwendung gelangen, sondern es sind die allgemeinen Umweltschutzvorschriften, die bei Bohrungen zur Erdgasgewinnung in allen Kantonen eingehalten werden müssen. Das gilt selbstverständlich auch für das Fracking im Bodensee. Das Umweltschutzgesetz mit allen Forderungen gilt auch hier. Wenn man in Gewässern bohrt, gilt zusätzlich Artikel 6 des Gewässerschutzgesetzes, und wenn eine Anlage zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas gebaut würde, wäre zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.

Ein allfälliges Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Gewinnung von Erdgas fällt aber komplett unter das kantonale Recht, Herr Nationalrat Reimann. Das kantonale Recht bestimmt mit dem normalen Baubewilligungsverfahren, ob man ein solches Gesuch erstens behandelt und zweitens gutheisst. Der Bund macht, wie ich gesagt habe, die Vorgabe an die Kantone, dass die Bundesvorschriften selbstverständlich zu beachten sind, ansonsten handelt es sich um kantonales Recht. Auch die im Untergrund vorhandenen Rohstoffe unterliegen ausschliesslich dem kantonalen Recht. Wie die Gewässerhoheit ist auch die Hoheit über den Untergrund und über allfällige Rohstoffe, die man da findet, bei den Kantonen.

Deshalb lehnen wir Ihre Motion ab - wir haben das zum Beispiel auch schon in der Fragestunde besprochen - und verweisen auf die verfassungsmässigen Zuständigkeiten.

Was wir jedoch sehen: Wenn eine Exploration grenzüberschreitend erfolgen würde, würden wir den Kantonen empfehlen, mit der Fracking-Technologie zuzuwarten, bis man genügend Erkenntnisse zur Methode und zur Risikoabschätzung hat. Denn hier braucht es dann schon ausgiebige Untersuchungen des Untergrundes und eine umfassende Risikobeurteilung.

Deshalb haben wir auch das Postulat Trede 13.3108, "Fracking in der Schweiz", zur Annahme empfohlen, um genau diese Fragen zu untersuchen: Wie gehen wir bei interkantonalen Gewässern vor, bei Projekten, bei denen mehrere Kantone betroffen sind? Wir haben dort gerade eben auch diese Langzeit-Umweltauswirkungen - da geht es um die wissenschaftliche Seite -, die untersucht werden. Mit dem Bericht können Sie Mitte 2015 rechnen. Er wird, so denke ich, nochmals eine Grundlage liefern.

Herr Nationalrat, immerhin ist zu beachten: Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee hat sich schon 2011 dahingehend ausgesprochen, dass man im Bodensee und in seinem Umland diese Methode nicht möchte. [PAGE 1471] Die Internationale Bodenseekonferenz hat sich im Dezember 2012 ebenso ablehnend geäussert. Es gibt die Parlamentarierkonferenz Bodensee, die im Jahr 2013 auch die Regierungen der Kantone und der umliegenden Länder dazu aufgerufen hat, von dieser Methode abzusehen. Ich glaube, alle relevanten Gremien in Ihrer Umgebung teilen offenbar Ihre Skepsis. Deshalb glaube ich, dass dieses Problem erkannt und gut begleitet ist. Es wird bei den relevanten Gremien seit mehreren Jahren diskutiert; die Standpunkte bestehen.

Deshalb glauben wir, dass es die Aufgabe des Bundes ist, diesen Bericht fertigzustellen und die sich stellenden Fragen sauber zu beantworten. Aber die Kompetenz der Kantone werden wir als föderalismusliebendes Organ nicht tangieren.