Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-09-11
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-09-11
Wortprotokoll
Ich kann das Anliegen des Motionärs gut verstehen, denn es gibt hier sicher Margen, die zum Teil nicht gut zu begründen sind. Aber das ist halt der Markt. Es gibt noch etliche andere Produkte, bei denen man hohe Margen hat. Solange aber der Kunde diese bezahlt, dann ist dies eben so - es gilt halt die Vertragsfreiheit. Es ist nicht Sache des Staates, durch Tarife oder durch staatlich festgelegte Preise zu intervenieren. Unser Ansatz ist vielmehr der, dass wir den Schutz gewähren wollen, unabhängig davon, ob es jetzt um diese Telekommunikationstarife geht oder um anderes.
Herr Müller, Sie haben am Ende Ihres Votums zutreffend gesagt, dass Missbrauch ein Fall für die Wettbewerbskommission sei. Sie gehen davon aus, dass hier Missbrauch vorliegt und dass die grossen Anbieter eine gewisse Marktstellung ausnützen. Dann kann man die Weko anrufen und sagen, hier werde eine marktbeherrschende Stellung oder mindestens eine gute Position zulasten des Konsumenten ausgenutzt. Das ist bisher nicht erfolgt, und ich nehme an, zu einem solchen Verfahren sei es mit gutem Grund nicht gekommen. Wir haben das Gefühl, dass durch dieses System, gemäss welchem die Mobilfunkanbieter verpflichtet sind, sich untereinander zu koordinieren und eine transparente und auch nichtdiskriminierende Vergabe der Kurznummern zu gewährleisten, diese Nummern im Netz unabhängig voneinander vergeben werden: dass man je einzelne Aufgaben zugunsten der Kunden übernimmt - der eine die Fakturierung, der andere die Dienstleistungen usw. Es scheint uns, dass das Entgelt für die Leistung auch dem Aufwand entspricht, mit der üblichen Marge, bei deren Festlegung jedes Unternehmen frei ist.
Der Bundesrat lehnt das Anliegen deshalb ab. Er sieht keinen Handlungsbedarf und verweist effektiv auf Schutzmechanismen wie wir sie mit der Weko und dem Preisüberwacher haben, falls im Einzelfall hier Missbrauch festgestellt würde.