Graf-Litscher Edith · Nationalrat · 2014-09-11
Graf-Litscher Edith · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-11
Wortprotokoll
Eigentlich haben wir ja eine schöne Aufgabe entsprechend der Frage: Wie sollen die Überschüsse verteilt werden? Aber wir alle in diesem Saal wissen, dass Geld zu verteilen manchmal eine schwierigere Aufgabe ist, als neue Mittel zu generieren.
Bevor wir die Überschüsse verteilen, müssen wir uns im Klaren darüber sein, wie sie entstanden sind. Sie sind aus zwei zentralen Gründen entstanden. Einerseits ist zwischen dem Inkrafttreten des RTVG und der Erteilung der definitiven Konzession mehr als ein Jahr vergangen, weil mehrere Konzessionen angefochten wurden. Andererseits erlaubt das aktuelle RTVG keine Verwendung der Überschüsse. Deshalb ist es wichtig, dass wir jetzt eine gesetzliche Grundlage erarbeiten, die festhält, wie die Überschüsse am sinnvollsten verwenden werden.
Es erstaunt mich schon, dass jetzt gerade die SVP-Seite das Giesskannenprinzip in den Vordergrund stellen will. Wir von der SP sind zu einem anderen Schluss gekommen: Wir möchten das Geld, wie übrigens auch die privaten und die öffentlichen Radio- und Fernsehstationen, der Aus- und Weiterbildung zugutekommen lassen, weil für uns eine Investition in die Qualität der Medienarbeit zielführend ist. Wir alle wissen, dass wir schon jetzt in grossen technologischen Herausforderungen stecken und dass man bei der Technologie in den nächsten Jahren noch einen wichtigen Schritt weiter gehen wird. Deshalb erachten wir es als zielführend, dass gerade auch private Radio- und Fernsehstationen, die viele junge Leute ausbilden, welche später dann vielleicht einmal zum Schweizer Fernsehen gehen, von den mit dieser Ausbildung verbundenen Kosten etwas entlastet werden.
Deshalb bittet die SP-Fraktion Sie, den Antrag der Minderheit Rickli Natalie abzulehnen und dem Ständerat zu folgen. Investieren wir in die Qualität der Medienarbeit, investieren wir in die technologischen Entwicklungen, investieren wir in neue Technologien, indem - um dieses positive Element hat der Ständerat die Vorlage ergänzt - künftig bis zu 10 Prozent der Überschüsse für die allgemeine Information der Öffentlichkeit über neue Technologien eingesetzt werden können.