Candinas Martin · Nationalrat · 2014-09-11
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11
Wortprotokoll
Bei dieser Differenz geht es um die Verwendung der erzielten Überschüsse aus den Gebührenanteilen für Veranstalter lokal-regionaler Programme.
Nach geltendem Recht ist ein Anteil von je 4 Prozent am Ertrag der Radio- und der Fernsehempfangsgebühr für die berechtigten lokalen Veranstalter zu reservieren und darf nicht für andere Zwecke eingesetzt werden. In diesem Topf ist heute ein Überschuss. Das aktuelle RTVG erlaubt keine Verwendungsmöglichkeit für den Überschuss, weder, wie gesagt, für eine andere Verwendung noch für die Rückzahlung an die Gebührenzahler. Darum müssen wir jetzt eine gesetzliche Grundlage schaffen. Es geht um Überschüsse von rund 45 Millionen Franken.
Die Kommissionsminderheit spricht sich für eine Rückzahlung an die Gebührenzahler aus; es geht hier um rund 14 Franken pro Haushalt. Sie befürchtet, dass es sonst eine grosse Bürokratie betreffend Festlegung von Kriterien und Prüfung von Gesuchen geben dürfte. Weiter stört sie sich an der Zweckänderung gemäss Antrag der Mehrheit: Die Gebührenzahler hätten diese Gelder für einen bestimmten Zweck einbezahlt, nämlich die Ausstrahlung von lokal-regionalen Radio- und Fernsehprogrammen.
Die Kommissionsmehrheit möchte die Überschüsse aus den Gebührenanteilen für Veranstalter lokal-regionaler Programme zugunsten von Veranstaltern mit Abgabenanteil verwenden. Sie ist der Meinung, dass der Gesetzgeber dieses Geld klar für die privaten Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen vorsah, und so soll das Geld auch entsprechend zugunsten dieser Veranstalter eingesetzt werden. Es wurde also nicht zu viel Geld von der Bevölkerung eingenommen, sondern es wurde nicht alles an diese Veranstalter ausbezahlt.
Eine Rückzahlung von 14 Franken bringt dem Einzelnen wenig, verursacht aber Bürokratie und Kosten, die mehr Verwirrung als Freude auslösen. Auch würden einzelne von dieser Auszahlung profitieren, obwohl sie in der Vergangenheit nie einbezahlt haben.
Die Kommissionsmehrheit will die Überschüsse zu einem Viertel für die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden und zu drei Vierteln für die Förderung neuer Verbreitungstechnologien sowie digitaler Fernsehproduktionen einsetzen. Von einer vermehrten Aus- und Weiterbildung profitieren die privaten Medien und somit auch die ganze Medienlandschaft. Auch die Kosten der neuen Verbreitungstechnologien, die den Privaten entstehen, könnten abgefedert werden.
Mit dem Vorschlag der Kommissionsmehrheit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung und zu einer vermehrten Aus- und Weiterbildung. Mit dieser einfachen und naheliegenden Massnahme kann ein wichtiger Beitrag geleistet werden. Darum haben wir alle zu diesem Gesetzesartikel auch ein gemeinsames Schreiben vom Schweizer Syndikat Medienschaffender, vom Verband Schweizer Privatradios, vom Verband Schweizer Medien, von Telesuisse, dem Verband der Schweizer Regionalfernsehen, und von der Union romande des radios régionales zugesandt erhalten.
Die Kommission entschied mit 13 zu 11 Stimmen. Die Mehrheit empfiehlt Ihnen nun, dem Beschluss des Ständerates zuzustimmen und diese Differenz zu bereinigen. Der Ständerat hat sich übrigens mit 33 zu 4 Stimmen sehr klar für diese Lösung ausgesprochen.