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Lehmann Markus · Nationalrat · 2014-09-11

Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-11

Wortprotokoll

Bei Artikel 109c geht es um das sogenannte Opting-out. Opting-out bedeutet, dass man bei der Umsetzung des neuen Systems auf halbem Weg stehenbleibt. Es würde wohl die Anmeldepflicht entsprechender Geräte für Haushalte eliminiert, das System bliebe aber geräteabhängig, denn man muss bestätigen, dass man kein geeignetes Empfangsgerät besitzt. Opting-out heisst auch, dass dies kontrolliert werden muss, was bei den vielen neuen Gerätetypen einen enormen Aufwand bedeutet. In den nächsten fünf Jahren würden wir also keine Verbesserung erleben, was den administrativen Aufwand anbelangt.

"Gerechtigkeit gegen Effizienz" könnte man hier auch anführen. So oder so werden wir aber kaum verhindern können, dass es Schwarzhörer und Schwarzseher geben wird; man kann jedoch die Administration herunterfahren, also weniger Kosten generieren. Wir sollten dem Beschluss des Ständerates folgen, denn dieses Opting-out ist keine Lösung, weil es auch in fünf Jahren Fälle geben wird, in denen Leute hier keine Leistungen konsumieren und trotzdem bezahlen müssen.

Wir wechseln vom Meldeprinzip zum Abmeldeverfahren. Die Nachteile bleiben bestehen, so z. B. die Abgrenzungsfragen rund um den Begriff "Empfangsgerät", das aufwendige System der An- und Abmeldung, die Schwarzhörer und Schwarzseher sowie die Haushalte, die kontrolliert werden müssen. Was man verhindern wollte, wird nun grundlos für weitere fünf Jahre aufrechterhalten. Wollen wir das? Ich denke nein.

Darum stimmen Sie dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Mehrheit zu, streichen Sie Artikel 109c. Der Ständerat hat ihn ohne Diskussion gestrichen.