Rickli Natalie Simone · Nationalrat · 2014-09-11
Rickli Natalie Simone · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-11
Wortprotokoll
Die Billag terrorisiert im Moment wieder viele, viele Menschen in unserem Land. Die Briefe beginnen mit: "Haben Sie letzthin auch ein spannendes Finalspiel unterwegs auf Ihrem Tablet mitverfolgt? Denken Sie daran, dass auch der Empfang von Fernsehprogrammen, egal auf welchem Gerät diese gesehen werden, gebührenpflichtig ist." Und dann zwingt man die Leute, ein Online-Formular auszufüllen. Und jetzt kommt's: "Bitte füllen Sie das Online-Formular in jedem Fall aus, auch wenn Sie kein Gerät besitzen, mit dem Sie fernsehen können." Computer, Tablet, Mobiltelefon, TV - können Sie mir sagen, wie diese Leute ein Online-Formular ausfüllen sollen?
An mich haben sich nämlich Dutzende von Personen gewandt, ältere Menschen, Personen, die nicht mehr so gut sehen, junge Leute, die einfach nicht fernsehen wollen, Blinde, die gar nicht fernsehen können. Wie sollen diese Leute, die auch keinen PC besitzen, überhaupt ein Online-Formular ausfüllen? Das hat zur Folge, dass diese Leute - meist ältere Menschen, aber es gibt auch andere - der Billag von Hand einen Brief schreiben müssen, dass sie leider keinen Online-Zugang haben.
Um dieses Thema geht es in diesem Artikel. Jeder soll in diesem Land gezwungen werden, Fernsehgebühren zu bezahlen, auch wenn er gar keinen Fernseher hat. Damit hat das Parlament beim Eintreten auf das RTVG eine neue Steuer eingeführt. Das ist unfair jenen gegenüber, die aus irgendwelchen Gründen diese Produkte nicht konsumieren wollen oder können wie zum Beispiel Blinde. Ich möchte Sie nochmals bitten, hier bei Artikel 109c der Mehrheit zu folgen und dieses Opting-out mindestens für fünf Jahre einzuführen. Es ist eigentlich falsch, es auf fünf Jahre zu begrenzen. Die SVP-Fraktion hatte sich für ein generelles Opting-out stark gemacht. Auch wenn Sie hier für die Frist von fünf Jahren stimmen, haben Sie damit eine Mediensteuer eingeführt. Das ist verfassungswidrig, wie übrigens kürzlich auch ein Bundesrichter festgestellt hat. Auch in Schweden kommt das Oberverwaltungsgericht zu einem entsprechenden Schluss. Auch dort hat man eine generelle Rundfunkgebühr eingeführt, und das Oberverwaltungsgericht hat festgehalten, dass das für Computer und Smartphones illegal ist.
Ich möchte Sie also bitten, hier der Mehrheit zu folgen und dem Opting-out zuzustimmen. Ansonsten führen Sie wirklich eine Mediensteuer ein. Denken Sie an all die Leute - und das sind etwa 20 000 Personen in unserem Land -, die aus irgendwelchen Gründen kein Fernsehen konsumieren wollen. Es ist ungerecht, ihnen eine Fernsehsteuer aufzuzwingen.