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Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-09-11

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-11

Wortprotokoll

Wir bitten Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen. Der Sprecher der Minderheit hat in seinem Votum den Gegensatz zwischen Gerechtigkeit und Effizienz erwähnt. Dieser Gegensatz besteht in dieser Frage tatsächlich. Nun frage ich Sie aber, welcher Grundsatz aus staatspolitischer Sicht höher zu gewichten ist. Ich glaube, da sind wir uns einig: Die Gerechtigkeit ist in der Wertehierarchie höher anzusiedeln als die Effizienz. Effizienz ist ein Grundsatz bei der Abwicklung von Arbeitsabläufen, aber ein Staatsgrundsatz ist doch derjenige, dass von staatlicher Macht nach Möglichkeit Einzelfallgerechtigkeit geübt werden soll.

Unter diesem Aspekt ist es klar, dass wir das Opting-out unterstützen müssen. Die Anhörungen in der Kommission haben das übrigens deutlich gezeigt. Insbesondere waren auch die Konsumentenschutzorganisationen der Auffassung, dass man dieses Opting-out einführen solle. Worum geht es dabei? Es geht laut Schätzungen des Bakom um rund 20 000 Haushalte. Meiner Erfahrung nach geht es vor [PAGE 1451] allem um ältere Personen. Deswegen wird eine Kontrolle auch relativ einfach sein. Man wird kaum davon ausgehen, dass viele jüngere Leute überhaupt kein elektronisches Empfangsgerät haben. Es gibt aber ältere Leute, die einfach ihre Tageszeitung haben, die nicht fernsehen und nicht Radio hören wollen. Ihnen genügt ihre Tageszeitung. Die Zahl dieser Personen nimmt tendenziell ab. Deswegen ist auch die Befristung dieses Opting-out angemessen und richtig.

Herr Grossen, Sie haben vorhin wieder eine Verwirrung angerichtet. Sie haben von Steuern und Abgaben gesprochen. Steuern sind Abgaben, und Gebühren sind Abgaben, aber sie haben jeweils einen anderen Charakter. Steuern werden unabhängig von der Benützung einer staatlichen Leistung erhoben. Auch der Vergleich mit dem Service public im öffentlichen Verkehr stimmt nicht. Das Fabi-Projekt wird über Steuern, nicht über Gebühren bezahlt; deswegen kann man das nicht vergleichen.

Eine Gebühr hingegen ist eine Abgabe, die nur verbunden mit einer Gegenleistung erhoben werden kann. Wenn eine Person die Leistung nicht beansprucht, kann man bei ihr auch keine Gebühr erheben. Das ist der grosse Unterschied. Wenn es nun ältere Leute gibt, die kein elektronisches Gerät besitzen, dürfen diese nicht gebührenpflichtig gemacht werden. Wenn wir auf der Schiene "Empfangsgebühr" und nicht auf der Schiene "Empfangssteuer" fahren, wie wir das jetzt entsprechend hier tun, dann müssen wir in der Gesetzgebung auch den Gebührencharakter umsetzen.

Dann dürfen wir keine Gebühr von Leuten erheben, die die damit verbundene Leistung nicht in Anspruch nehmen. Deswegen ist es klar: Wenn wir dieser Empfangsabgabe den Gebührencharakter zugrunde legen - und das tun wir mit diesem Gesetz jetzt eben -, dann dürfen wir die Gebühr nicht von Leuten erheben, die die Leistung nicht in Anspruch nehmen. Das ist die rechtliche Begründung. Es gibt aber eben auch eine staatspolitische Begründung, und die lautet, dass wir ein Gesetz möglichst gerecht, möglichst rücksichtsvoll auch gegenüber Minderheiten ausformulieren sollen. Das ist in diesem Fall nur möglich, wenn Sie der Mehrheit folgen.