Stahl Jürg · Nationalrat · 2015-03-05
Stahl Jürg · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-05
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion ist bereit, auf diese Teilrevision des Transplantationsgesetzes einzutreten, und bittet Sie, dieser Revision im Grundsatz zuzustimmen.
Dieses erst zehn Jahre alte Gesetz bedarf einiger Anpassungen und Optimierungen seiner Grundlagen hinsichtlich Rechtssicherheit, Klarheit und Praxisorientierung. Aber es sollte auch dem medizinischen Fortschritt Rechnung tragen. Neben diesen aus Sicht der Praxis nötigen Anpassungen bleibt die Zielsetzung, die Spendebereitschaft, die Spendewilligkeit in der Schweiz zu erhöhen. Denn im Vergleich mit dem Ausland sind die Wartelisten von Spendeempfängern hier sehr lang. In diesem Punkt haben sich die Erwartungen an das Transplantationsgesetz, welches 2004 in diesem Rat beschlossen und verabschiedet wurde, nicht erfüllt. Deshalb hat die SVP im Vorfeld dieser Teilrevision auch den Bundesrat kritisiert, dass durch die Anpassungen bei Artikel 17, beim Thema der Nichtdiskriminierung bestimmter Personengruppen, und entsprechend bei Artikel 21, also bei den Wartelisten, die Chancen wartender Empfänger mit Wohnsitz in der Schweiz minimal verschlechtert werden. Nach der Diskussion in der Kommission und den entsprechenden Anträgen auf Aufrechterhaltung des Status quo verzichtet aber die SVP-Fraktion auf Minderheitsanträge. Dagegen begrüsst die SVP die auf unsere Anregung in Artikel 15a eingefügten unbestrittenen Anpassungen, welche bei der Finanzierung der Nachverfolgung des Gesundheitszustandes von Lebendspendern klare Verantwortlichkeiten schaffen.
Im sensiblen Bereich dieser Teilrevision - wir sind bei Artikel 8, wo Sie eine "Patchworkminderheit" vorfinden - [PAGE 144] herrscht in der SVP-Fraktion keine Einstimmigkeit. Die Mehrheit wird jedoch dem Status quo, also der Mehrheit, zustimmen. Es ist in der Tat eine persönliche Abwägung, wie wir das von verschiedenen Votantinnen und Votanten gehört haben. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass Sie, wenn Sie einen Angehörigen auf einer Warteliste haben, diese Beurteilung anders vornehmen, als wenn Sie überhaupt nicht betroffen sind. Darum scheint es mir wichtig, dass wir diesen persönlichen Entscheid selber treffen. Was eine Abkehr vom bestehenden System betrifft, gibt es ja unterschiedliche Auslegungen der verschiedenen Studien, von anderen Gesundheitssystemen und von Ländern, die den Wechsel zur Widerspruchslösung gemacht haben - hier gibt es die unterschiedlichsten Interpretationen.
Für mich persönlich ist es keine Grundsatzfrage. Im Zentrum unseres Wirkens sollte die Erhöhung der Spendebereitschaft stehen. Vom Weg, wie wir dieses Ziel erreichen können, gibt es unterschiedliche Vorstellungen, das ist offensichtlich. Schlussendlich ist aber unser Land oder sind wir selber auch verantwortlich dafür, dass die Spendebereitschaft steigt. Und da gehört das Schaffen von Vertrauen in die Transplantationsmedizin dazu, mit den Massnahmen, die dieses Gesetz beziehungsweise diese Revision vorsieht; damit wird eine gute Grundlage geschaffen. Die grosse Herausforderung und Zielsetzung bleibt: Wir haben eine grössere Nachfrage nach Organen für potenzielle Empfänger, und diese Herausforderung müssen wir annehmen.
Erlauben Sie mir aber zum Schluss noch zwei Bemerkungen, die vielleicht etwas ausserhalb des bisher Gehörten stehen:
1. Die SVP erwartet vom Bundesrat und vor allem auch von den betroffenen verantwortlichen Personen in den Kliniken und in den Kompetenzzentren, dass bei der Umsetzung der in Artikel 10 angepassten vorbereitenden medizinischen Massnahmen äusserst sensibel und ehrlich vorgegangen wird. Sie begrüsst daher die Absicht der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, mit den Anpassungen ihrer Richtlinien hier Unterstützung zu bieten.
Hier einfach noch eine kurze Bemerkung zum Einzelantrag Kessler: Wir haben diesen Punkt in der Kommission diskutiert und einen Kompromiss gefunden. Ich denke nicht, dass wir hier dem Bundesrat das Vertrauen entziehen müssen. Einerseits sollen solche Dinge in der Verordnung geregelt werden können, andererseits sollen Innovationen nicht blockiert werden. Für das Vertrauen der Bevölkerung in die Transplantationsmedizin braucht es neben einem Gesetz vor allem ethische und die Menschenwürde betreffende Überlegungen; diese müssen im Zentrum des Handelns stehen.
2. An dieser Stelle darf auch einmal Folgendes erwähnt werden: Die Tatsache, dass es in der Schweiz offensichtlich zu wenige Spenderorgane gibt, zeigt eben auch ein Spannungsfeld auf. Wir haben ein wirklich hochstehendes gutes Gesundheitssystem mit hoher Qualität und Versorgungsdichte. Das führt auch dazu, dass wir eine höhere Lebenserwartung haben und dass wir gerade auch bei Unfällen eine höhere Chance haben, diese Unfälle und Notsituationen zu überleben. Das ist in unserem System unser grosses Dilemma: Wir hätten eigentlich die fachliche Kompetenz, mehr Organe zu transplantieren, wir haben diese Organe aber nicht. Das darf an dieser Stelle auch einmal gesagt werden: Vielleicht ist es auch ein Zeichen der hohen Qualität, dass wir heute wie schon vor zehn Jahren in diesem Saal über den Mangel an Organen diskutieren.
Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, diesem Gesetz zuzustimmen. Wie gesagt ist sie in der Frage der Widerspruchslösung gespalten, sie wird aber grösstenteils für die Mehrheit stimmen.