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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-12-04

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-12-04

Wortprotokoll

Ich habe schon in der allgemeinen Debatte darauf hingewiesen - es hat mich nicht überrascht -: Praktisch alle Einzelanträge - ich glaube, mit Ausnahme von einem - wollen Mehrausgaben. Wir müssen, wie das von einigen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt worden ist, den Wink des Volkes vom letzten Sonntag schon etwas ernst nehmen. Mit der Schuldenbremse gibt es keine Gratis-Staatsausgaben mehr, sondern wir können uns nur noch das leisten, was finanziert ist. Wenn wir nun überall aufstocken - es ist mir bewusst, dass das sehr unterschiedliche Grössenordnungen sind -, wird die Rechnung irgendeinmal in Form von Steuern präsentiert werden müssen. Das ist das eine, was mich stört.

Wir haben versucht, ausgewogene Vorschläge zu machen. Aber dieser Staat wird sich auch überlegen müssen, wo er Prioritäten setzt und wo nur Wunschbedarf ist, dessen Realisierung auch schön wäre. Es ist ja alles gut, es gibt kein einziges Anliegen hier, das nicht vertretbar wäre. Da habe ich überhaupt keine Einwände, alles das wäre gut. Aber die Frage ist, ob es im Kernbereich der Staatstätigkeit ist.

Das andere, was dann hin und wieder stört, ist: Wer hier eine Vertreterin oder einen Vertreter hat, der hat eine Chance, es zu bekommen; aber es gibt wahrscheinlich noch [PAGE 1689] Hunderte oder Tausende von gleichberechtigten Anliegen, die dann nicht zur Sprache kommen. So gesehen möchte ich Sie einfach ganz generell bitten, Mass zu halten und bei diesen zum Teil engen, aber immerhin doch vorhandenen Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu bleiben.

Ich gehe rasch die einzelnen Anträge durch. Es ist uns bewusst, dass bei den Auslandschweizerschulen ein Problem besteht. Deshalb ist der Bundesrat bereit, die Mittel schrittweise aufzustocken; wir haben die Finanzanalysen auch gesehen. Aber auf der anderen Seite müssen diese Schulen auch einen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Effizienz leisten, ihre Organisationsstrukturen wo nötig halt anpassen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, mit seinen Schritten, die er eingeleitet hat, die dann im Finanzplan noch weiter gehen, könne diesen Ansprüchen Genüge getan werden. So viel zum Antrag Eggly.

Ich komme zum Antrag der Minderheit Studer Heiner. Hier geht es um einen nicht sehr grossen Betrag, um eine Aufstockung im Bereich der Jugendarbeit. Das sind natürlich sehr verdienstvolle Aktivitäten, die im Milizprinzip erbracht werden. Der Bund unterstützt diese bereits mit 6,6 Millionen Franken. Natürlich kann man immer fragen, warum es nicht 7 oder 7,2 Millionen Franken sind, aber wenn wir viele solche Mittel einigermassen verteilen müssen, sollten wir nicht durch das Herausgreifen von Einzelpositionen das Gleichgewicht stören. Deshalb bitte ich Sie, es bei diesen Beträgen zu belassen.

Der Antrag Neirynck wurde inhaltlich schon im Ständerat besprochen. Auch für dieses Anliegen habe ich viel Verständnis. Ich muss allerdings darauf hinweisen, dass wir keine Rechtsgrundlage für derartige Promotionen haben; das Kulturförderungsgesetz wird sie vielleicht eines Tages ermöglichen. Das letzte Mal wurde hierfür ein Beitrag aus den Prägegewinnen bezahlt, und wenn das jetzt aufgrund der Prägegewinne für dieses Jahr nicht Platz hat, haben wir im Prinzip keine Grundlage.

Ich füge eine Bemerkung genereller Art zu den Prägegewinnen bei, die dann bei der Frage des Jugendmusikfestivals auch relevant ist: Die Prägegewinne sind die kleine "Verfügungskasse" für verschiedene kulturelle Anliegen und sind eine sehr gute Sache. Die Prägegewinne lagen jährlich - Irrtum vorbehalten - bei etwa 4,75 Millionen Franken. Es ist in den Münzmärkten schwieriger geworden, Gewinne zu erarbeiten. Das zuständige Amt ist nun ein Flag-Amt geworden, aber die Erwartungen wurden nicht ganz erfüllt. Eigentlich wären die verfügbaren Summen auf etwa die Hälfte zurückgegangen; wir haben dann diese Summe noch ohne Rechtsgrundlage mit allgemeinen Bundesmitteln stabilisiert, um nicht noch mehr abbauen zu müssen. Aber wir sollten nicht darüber hinausgehen.

Deshalb bitte ich Sie, bei allem Verständnis, auch diesen Antrag abzulehnen.

Ich komme zur Filmförderung: Hierzu liegen ja verschiedene, sehr "dramatische Anstiege" und Anträge vor. Der Bundesrat hat aber auch, Sie haben das hier gehört, für die Filmförderung erhebliche Sprünge bzw. Erhöhungen vorgesehen: Wir haben im Jahr 2001 im Vergleich zum Jahr 2000 einen Sprung von 28 Prozent und vom letztjährigen zum diesjährigen Budget einen Sprung von 11 Prozent zu verzeichnen. Damit sollten die Anliegen des von Ihnen beschlossenen Filmförderungsgesetzes erfüllt werden.

Ich persönlich habe viel Sympathie für den Film, muss aber umgekehrt doch die Frage aufwerfen, ob es zu den Kernaufgaben des Bundes gehört, gerade hier derartige Schwerpunkte zu setzen. Man kann schon sagen, andere Länder würden das auch tun, aber irgendwo liegt es nicht im staatlichen Zwangsbedarf, den wir wirklich für unseren Wirtschaftsstandort brauchen, für unseren sozialen Ausgleich usw.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit den Aufstockungen, die er Ihnen vorschlägt und die von der Mehrheit der Kommission übernommen worden sind, in Bezug auf die Filmförderung vielleicht nicht das von gewissen Leuten als wünschenswert Erachtete, aber immerhin das Nötige getan werden kann.

Deshalb bitte ich Sie, die Minderheitsanträge abzulehnen. Gerade auch, wenn es um die Verdoppelung der Beiträge geht, denn das sind für mich gewichtige Dimensionen, Frau Polla, aus diesen Rinnsalen setzen sich am Schluss die Milliarden Franken zusammen. Ich weiss schon, dass man jetzt alles mit dem Swissair-Engagement begründen kann, aber das war eine einmalige Notlage, der zu begegnen standortpolitisch sehr wichtig ist, auch von den sozialen Konsequenzen her.

Das ist der Grund dafür, dass ich Sie bitte, auch hier auf diese Aufstockungen zu verzichten.

Ich komme jetzt zum letzten Punkt, zur Jugendmusik: Da habe ich den grössten Zwiespalt in meinem Herzen, verglichen mit den Interessen der Bundeskasse, weil mir diese Dinge als langjährigem Musikanten natürlich auch am Herzen liegen.

Ich habe mir noch die Detailzahlen zukommen lassen: Hätten die Kantone das, was man von ihnen erwartet, einigermassen eingehalten, wäre es wahrscheinlich sogar finanzierbar; so gesehen scheint relativ wenig Geld zu fehlen. Ich muss auch hier darauf hinweisen, dass an sich auch Gelder aus den Prägegewinnen dafür eingesetzt werden könnten, aber das ist "ausgebucht", weil diese Gelder eben schon verteilt sind. Eine Rechtsgrundlage dafür haben wir nicht.

Deshalb muss ich Sie bitten, auch diesen Antrag abzulehnen. Es wäre aber einer jener Anträge, der, sollte er dennoch angenommen werden, dem Finanzminister nicht gerade schlaflose Nächte bereiten würde.