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Binder Max · Nationalrat · 2015-03-05

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-05

Wortprotokoll

Wie der Jahresbericht der GPK und der Geschäftsprüfungsdelegation zeigt, haben die GPK und die Geschäftsprüfungsdelegation ein arbeitsreiches Jahr hinter sich. 14 Plenarsitzungen und 63 Subkommissions- und Arbeitsgruppensitzungen zeugen davon. Von 25 Aufsichtseingaben konnten 15 abschliessend erledigt werden.

Im Folgenden werde ich Ihnen anhand von zwei, drei Geschäften unsere Tätigkeit darlegen. Dabei geht es mir darum, Ihnen aufzuzeigen, dass die GPK mit ihrer Arbeit eine Wirkung erzielt, und zwar im Sinne von verbesserten Prozessen, verbesserten Abläufen beim Bundesrat und in Bundesämtern, allenfalls aber auch in der eigenen Aufsichtsorganisation. Ich werde Ihnen zeigen, dass die GPK durchaus Hartnäckigkeit beweist, indem sie bei Empfehlungen, welche die entsprechende Behörde nicht erfüllt oder nicht erfüllen will, beharrlich weiter eine Erfüllung einfordert.

So hat die GPK wiederholt das Protokollierungssystem des Bundesrates kritisiert. Protokolle sind äusserst wichtig, wenn es zur Überprüfung von kritischen Geschäften kommt, z. B. im Zusammenhang mit dem Rücktritt des Präsidenten der Schweizerischen Nationalbank im Jahr 2012. Erweiterte Beschlussprotokolle, die sich als fehlerhaft oder lückenhaft erweisen, sind wenig oder nicht aussagekräftig und einer sauberen Untersuchung nicht dienlich. Deshalb haben wir den Bundesrat wiederholt dazu aufgefordert, das Protokollierungssystem zu verbessern.

Ein zweites Beispiel: Seit dem Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens am 1. Juni 2002 hat die Einwanderung aus dem EU-/Efta-Raum wesentlich stärker zugenommen als erwartet. Die beiden GPK beauftragten deshalb die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation zum Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern unter dem Freizügigkeitsabkommen. Insbesondere sollten Antworten gegeben werden bezüglich der Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens und der Steuerung der Zuwanderung unter diesem Abkommen. Die Geschäftsprüfungskommission richtete in ihrem Bericht neun Empfehlungen an den Bundesrat. In seiner Antwort vom August 2014 nahm der Bundesrat dazu Stellung.

Die GPK stellte fest, dass sich zwei Empfehlungen bereits in Umsetzung befanden, mit der Stellungnahme zu den anderen sieben Empfehlungen gaben wir uns aber nicht zufrieden. Insbesondere fehlte uns eine klare Antwort zur Abklärung des kantonalen Vollzugs, sprich Klärung der kantonalen Unterschiede beim Ausmass der Differenz zwischen deklariertem und tatsächlichem Aufenthaltszweck. Zudem forderten wir deutlichere Antworten in Bezug auf die Nutzung der Steuerungsmöglichkeiten und eine Klärung der Ursache für die Unterschiede im kantonalen Vollzug. Aufgrund dieser Tatsache wandelte die GPK am 6. November 2014 die entsprechenden drei Empfehlungen in ein Postulat um und gab [PAGE 129] dem Bundesrat ein Jahr Zeit zur Stellungnahme. Die SVP begrüsst die Beharrlichkeit der GPK.

Ein anderes Beispiel aus der Subkommission EDI/UVEK: Es gab eine Aufsichtseingabe der Gemeinden Dübendorf, Volketswil und Wangen-Brüttisellen betreffend die Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf. Sie kritisierten in der Eingabe insbesondere das Vorgehen des Bundesrates in Zusammenhang mit der Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf. Die Aufsichtseingabe wurde von der GPK auf Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht untersucht. Die GPK liess sich an einer Sitzung von der Vorsteherin des UVEK und einem Vertreter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt über das laufende Verfahren zur Umnutzung des Flugplatzes Dübendorf informieren. Wir stellten fest, dass der Bundesrat bis zu jenem Zeitpunkt lediglich das Nutzungskonzept verabschiedet und die Aufnahme von Vertragsverhandlungen zwischen dem Bund und der Flugplatz Dübendorf AG beschlossen hatte. Insofern hatten die Gemeinden keine rechtliche Gelegenheit gehabt, sich dazu zu äussern. Sie werden sich dann im Sachplanverfahren und zur Erteilung der Betriebsbewilligung äussern können.

Zudem führte die Subkommission EDI/UVEK vier Dienststellenbesuche durch: einen beim Bundesamt für Umwelt, einen bei Skyguide in Dübendorf, einen beim Bundesamt für Zivilluftfahrt und einen beim Zollinspektorat des Flughafens Zürich. Insbesondere der Besuch des Zollinspektorats auf dem Flughafen Zürich hat uns deutlich vor Augen geführt, dass die Ressourcen die Möglichkeiten diktieren. Es wurde uns sehr eindrücklich gezeigt, dass mit mehr Ressourcen auch mehr Sicherheit erreicht, auch mehr Fahndungserfolge erzielt werden könnten. Mehr Sicherheit, mehr Sicherheitskontrollen am Flughafen bedeuten mehr personelle Ressourcen.

Das ist ein kleiner Auszug aus der grossen Tätigkeit der GPK. Auch ich möchte dem Sekretariat der GPK für die Unterstützung bestens danken.