Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-11-28
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-11-28
Wortprotokoll
Es ist natürlich so, wie Herr Ständerat Recordon gesagt hat: Es gibt heute keine gesetzlichen Beschränkungen für Barbezüge. Es ist aber auch so, dass für Fremdwährungskonten bei den [PAGE 1007] meisten Banken interne Beschränkungen bestehen. Man kann also nicht einfach kommen, alles abheben und verschwinden. Und es ist auch so, dass sich verschiedene Banken an ganz klare Standards halten und Überprüfungen machen. Im Übrigen haben wir die Gafi-Vorschriften. Bereits die bestehenden Gafi-Vorschriften verlangen, dass etwas, wenn es aussergewöhnlich oder ausserordentlich ist, überprüft wird. Wenn man also einen Kaufvertrag hat und dafür Geld verschieben oder abheben will, dann ist das nicht verdächtig. Wenn man aber einfach Geld abhebt, dann ist es so, dass die meisten Banken nach ihren internen Beschränkungen schauen, was der Grund ist und was mit dem Geld gemacht werden soll.
Im Übrigen haben wir jetzt tatsächlich diese Gafi-Vorlage auf dem Tisch, in der ganz besondere Sorgfaltspflichten festgehalten werden. Sie werden diese Vorlage nächstes Jahr im Parlament behandeln. Sie schütteln jetzt den Kopf, Herr Ständerat Recordon, aber unser Gesetzgebungsverfahren ist, wie es ist. Der Bundesrat kann nicht befehlen: Wir setzen heute vorläufig in Kraft, was wir Ihnen nun als gesetzliche Vorschriften in der Gafi-Vorlage vorschlagen! Es ist, denke ich, richtig, dass wir den ordentlichen Prozess durchspielen. Es ist natürlich auch so, dass die Finma heute bereits im Rahmen der Aufsicht kontrolliert, was gemacht wird, und dass sich, noch einmal, die Banken an die bereits heute geltenden Gafi-Vorschriften zu halten haben. Ich teile Ihre Auffassung, dass das noch nicht genügend ist. Aber wir sind heute auf dem gewöhnlichen Gesetzesweg und möchten das mit Ihrer Unterstützung gerne nächstes Jahr durch das Parlament bringen.