AB 169815
Egerszegi-Obrist Christine · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-28
Wortprotokoll
In der Kommission wurde festgestellt, dass Liechtenstein mit der Schweiz bereits ein Abkommen hat und deshalb hier nicht erwähnt ist. Dieses Abkommen stammt vom 1. März 2010 und besagt, dass Personen, die in Liechtenstein wohnen, für die Organzuteilung bei Transplantationen die gleichen Bedingungen und Ansprüche haben wie Personen, die in der Schweiz wohnen. Gemäss Artikel 17 Absatz 2 des Entwurfes sind aber nur die Personen gleichgestellt, die in der Schweiz der obligatorischen Krankenversicherung unterstellt sind oder einen Anspruch auf internationale Leistungsaushilfe haben.
Ich musste diese Bemerkung im Auftrag der Kommission noch anbringen, weil Liechtenstein hier nicht erwähnt ist.