Gutzwiller Felix · Ständerat · 2013-11-28
Gutzwiller Felix · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2013-11-28
Wortprotokoll
Nur kurz drei Punkte; man kann in dieser Frage unterschiedliche Meinungen haben, das ist völlig unstrittig, aber ich möchte doch noch darauf hinweisen, was Fakt ist:
1. Kollegin Keller-Sutter und Kollege Schwaller haben das Schreckgespenst an die Wand gemalt, bei Personen ohne Angehörige würde der Staat sozusagen die Hand auf diese Körper legen und sie "ausweiden". Ich muss explizit festhalten, dass das nicht geschehen kann. Artikel 8 Absatz 4 besagt in beiden Lösungen genau gleich: Wenn keine Angehörigen da sind, ist die Entnahme unzulässig. Das ist in beiden Lösungen genau gleich. Es ist also wirklich nicht richtig zu behaupten, beim Fehlen von Angehörigen könne der Staat eingreifen.
2. Herr Kollege Recordon hat es bestens ausgeführt: Es kann keine Rede von einer staatlichen Vereinnahmung des Körpers sein. Das individuelle Recht auf den Körper bleibt integral bestehen. Das bestreitet nicht einmal die Mehrheit der Ethikkommission. Das Recht bleibt beim Individuum. Das Individuum sagt Nein, wenn es keine Donation will. Wenn es diesen Willen nicht dokumentiert, sind es seine Angehörigen, die Ja oder Nein sagen. Es ist ihr Entscheid, wie sie diese Frage beurteilen. Aber diesen Angehörigen wird in ihrem Entscheid geholfen, durch eine soziale Norm, die besagt: Es ist eigentlich das Richtige und Normale, das entsprechend zu tun in Absenz einer Meinungsäusserung des Verstorbenen. Und wenn man sich zu einem Nein entscheidet und das ins Register einträgt, ergibt sich eine breite Diskussion, das haben verschiedene Votanten erwähnt. Man missversteht die Vorlage wirklich, wenn man von staatlicher Vereinnahmung spricht. Das Recht bleibt beim Individuum oder bei seinen Angehörigen. Gibt es keine Angehörigen und liegt keine Willensäusserung vor, gibt es auch keine Organentnahme. Die Angehörigen entscheiden mit, und sie werden unterstützt durch die gesellschaftliche Norm, die gilt.
3. Ich will mich in die Diskussion über die Seele oder gar den Sitz der Seele nicht einmischen, obwohl sie für einen Mediziner spannend ist. Ich kann Ihnen zum Schluss nur noch sagen: Die Landeskirchen befürworten die Organspende. Sie äussern sich zu den Lösungen nicht im Detail, aber den Grundsatz der Organspende befürworten sie. Und ich nehme an, sie haben das Thema "Seele und Körper" doch wohl auch mitgedacht. Das sei zum Schluss noch angefügt.