Diener Lenz Verena · Ständerat · 2013-11-28
Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2013-11-28
Wortprotokoll
Ich bin für Eintreten auf dieses Geschäft. Es schafft die notwendige Klarheit über die Abläufe und die Zuständigkeiten bei der Organtransplantation. Mit der heutigen Gesetzgebung herrscht zu wenig Klarheit. Der Gesetzentwurf schafft auch die notwendige Rechtssicherheit für das Personal, das in all die Fragen der Organtransplantation involviert ist. Es hält auch die Rechte und Pflichten von Spendern und Empfängern fest. Die verschiedenen Artikel regeln also eigentlich eine recht breite Palette.
Die Vorlage ermöglicht es uns aber auch, darüber nachzudenken, wie wir die Fragen rund um die Transplantation von [PAGE 994] Organen oder Teilorganen beantworten möchten. Das betrifft die finanziellen Fragen und den Ablauf, aber eben auch die ethischen Fragen, die sich hier stellen.
Grundsätzlich möchte ich Folgendes festhalten: Ich anerkenne, dass die Transplantation in der modernen Medizin einen grossen Stellenwert hat und dass diese Interventionsmöglichkeit vielen Menschen ein Weiterleben ermöglicht. Ich anerkenne auch das Problem, dass weniger Organe zur Transplantation zur Verfügung gestellt werden, als die Patientinnen und Patienten auf der Warteliste es sich erhoffen. Das führt zu tragischen und schwer zu ertragenden Schicksalen. Ich unterstütze darum auch alle organisatorischen und aufklärenden Massnahmen, die getroffen werden, um die Spendebereitschaft zu vergrössern. Wer allenfalls einmal Organempfänger werden möchte, sollte auch bereit sein, nach seinem Tod seine Organe zur Verfügung zu stellen.
Dennoch gibt es für mich in diesem Bereich sehr heikle Punkte, bei denen eine Diskussion nötig ist. In diesem Gesetzentwurf wird die Todesfeststellung verändert: Neu wird auch die Herztoddiagnostik nach der Maastricht-Kategorie Typ III festgeschrieben. Wir haben in der Kommission wenig darüber gesprochen, es ist aber ein sehr schwieriger Punkt. Ich bin überzeugt, dass da im Nationalrat noch eine vertiefte Debatte folgen wird.
Neu wird auch festgelegt, was für vorbereitende Massnahmen am noch nicht verstorbenen Menschen zur Organentnahme notwendig sind. Das ist ein ganz heikles Gebiet, zumal man, bevor der Mensch wirklich verstorben ist, die Angehörigen fragen muss, ob die Bereitschaft zur Organentnahme bestehe. Die Massnahmen müssen eingeleitet werden, bevor der Tod festgestellt wird. Da stellen sich ausserordentlich heikle Fragen. Wir sind auch darauf nicht allzu vertieft eingegangen.
Was uns hauptsächlich beschäftigt hat, ist die Frage "Zustimmungs- oder Widerspruchslösung?". Für mich als liberalen Menschen ist klar, dass der Entscheid für eine mögliche Organentnahme vom Spender selber gefällt werden muss. Er soll entscheiden, ob er bereit ist, ein Organ zu spenden oder nicht. Wenn er nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden, sind die Angehörigen gefragt, aber ganz klar im Rahmen der Zustimmungslösung. Die Grundannahme, dass der Körper eines Menschen während des Sterbens oder nach dem Tod zu einem Allgemeingut wird, auf das man einen Rechtsanspruch hat, widerstrebt meinem liberalen Gedankengut vollständig. Unser Körper ist wahrscheinlich der treueste Begleiter während unseres Lebens. Ausgerechnet dieser soll beim Sterben zum Allgemeingut werden, auf das man Anspruch hat! Da verstehe ich die Welt nicht mehr. Wo ist da der Unterschied zum Mercedes in der Garage des Verstorbenen oder zu seinem Ferienhaus in den Bergen? Warum hat man auf den Körper und die Organe des Verstorbenen einen Anspruch? Was berechtigt die Gesellschaft, den Körper für sich zu vereinnahmen? Damit könnte man auch Kannibalismus verteidigen, wenn jemand am Verhungern ist. Wo ist dann da die Grenze? Da habe ich eine grundsätzlich andere Haltung als Kollege Gutzwiller. Es ist ein riesiger Unterschied, ob ich der Organentnahme freiwillig und durchaus aus ethischen Überlegungen heraus zustimme, weil ich es ermöglichen möchte, dass das Leben eines anderen Menschen weitergeht - das ist ethisch gesehen eine grossartige Haltung, beruht aber auf Freiwilligkeit -, oder ob ich die Entnahme abwehren muss, weil rundherum alle schon auf mein Organ warten. Für mich geht es hier um eine fundamentale Frage, die ich wirklich ganz anders beantworte als die Minderheit.
Ich habe mir in der Kommission auch erlaubt, zwei, drei Fragen zu stellen, weil sie in diesem Kontext für mich wichtig waren und weil sie es vielleicht auch für andere Menschen sind, die sich mit dem Sterbeprozess auseinandersetzen. Kollegin Karin Keller-Sutter hat es schon angetönt: Wer je einen Menschen in den Tod begleitet hat, der weiss, dass das Sterben nicht nur das Funktionieren des Körpers betrifft. Ich habe die Frage gestellt, wem denn eigentlich der Körper eines Sterbenden gehört. Gehört er dem sterbenden Menschen? Gehört er den Angehörigen? Oder gehört er den Menschen, die auf ein Organ warten? Das Kind hat, schon als noch nicht geborenes, einen Schutz der Integrität seines Körpers. Die verstorbenen Menschen haben auf dem Friedhof Anspruch auf den Totenfrieden. Im Rahmen des Sterbens scheint hier aber irgendwo ein Perspektivenwechsel stattzufinden, weil die Organe des Menschen beansprucht werden. Ich meine das nicht zynisch, sehe ich doch auch die Not der Menschen, die auf einer Warteliste sind und auf ein lebensnotwendiges Organ warten. Wir werden aber nie genügend Organe zur Verfügung haben, weil die Warteliste stärker wächst als die Bereitschaft der Bevölkerung, Organe zur Verfügung zu stellen. Das ist kein schweizerisches Problem. Es geht letztendlich eben um eine ethisch-moralische Frage.
Ich habe auch die Frage gestellt, wem denn eigentlich der Sterbeprozess gehöre. Wir wissen, dass vorbereitende Massnahmen getroffen werden müssen, wenn eine Organentnahme ansteht. Ansonsten ist die Qualität der zu transplantierenden Organe nicht gut, was ja für niemanden von Interesse ist. Nur, wenn die Angehörigen bereit sind, die Organe zur Verfügung zu stellen, greifen sie eigentlich auch in den Sterbeprozess ein.
Ich habe mir dann auch erlaubt - mich auf die christliche Tradition berufend -, dem Vertreter der Ethikkommission, der notabene auch Theologie studiert hat, die Frage zu stellen, wie es sich denn eigentlich mit dem im Rahmen der vorbereitenden Massnahmen vorgenommenen Unterbruch des Sterbeprozesses verhalte. Wir leben ja in einem Land, das - und dafür muss man sich, denke ich, nicht schämen - von der christlichen Kultur geprägt ist. Gemäss der christlichen Kultur haben wir nebst dem Körper auch eine Seele. Ich habe mir erlaubt, den Ethiker zu fragen, wann sich denn eigentlich die Seele vom Körper löse. Könnte es sein, dass es bei einer Organentnahme oder bei den vorbereitenden Massnahmen diesbezüglich zu Störungen kommt?
Auch das habe ich nicht ironisch gemeint. Ich finde, das sind ernsthafte Fragen, die man sich stellen kann und die einem am Schluss dann vielleicht helfen zu entscheiden, ob man sich eher der Minderheit Gutzwiller oder eher der Mehrheit anschliessen soll. Diese postuliert, dass das Individuum vorgängig Eigenverantwortung übernimmt und entscheidet, ob es bereit ist, seine Organe zur Verfügung zu stellen und die vorbereitenden Massnahmen an seinem Körper zu akzeptieren. Wenn es das tut, verrät dies die reife Haltung eines Individuums, das in Eigenverantwortung lebt. Interessant war übrigens die Unfähigkeit des Theologen und Mitglieds der Ethikkommission, auf die ihm gestellte Frage überhaupt einzugehen. Das war für mich sehr eindrücklich.
Insgesamt versuchen wir mit diesem Gesetz, anstehende Fragen zu lösen. In vielen Bereichen haben wir meiner Meinung nach akzeptable und gute Antworten gefunden. In der Frage "Zustimmungs- oder Widerspruchslösung?" ist meine Haltung klar: Es soll die Zustimmungslösung gelten, wie wir sie heute haben. Sie ist gesellschaftlich akzeptiert; die gesellschaftliche Akzeptanz ist eigentlich eine Grundvoraussetzung für eine Steigerung der Bereitschaft zur Organspende. Sobald Zweifel im Raum sind, sobald befürchtet wird, dass die Sache irgendwie undurchsichtig abläuft oder dass der Wille nicht respektiert wird, werden wir - da können wir noch so viele organisatorische Massnahmen ergreifen - keine grössere Bereitschaft zur Organspende haben. Das Vertrauen der Bevölkerung, dass die Abläufe korrekt sind und dass der Wille des Betroffenen oder seiner Angehörigen im Zentrum steht, ist bei der Zustimmungslösung wesentlich höher als bei der Widerspruchslösung.
Darum bin ich gar nicht so sicher, ob die Minderheit, die glaubt, mit der Widerspruchslösung für mehr Organe zu sorgen, am Schluss nicht einen Bumerang wirft. Ich sage das, weil in der Bevölkerung Unsicherheit besteht und weil damit das Ziel, mehr Organe zur Verfügung zu haben, nicht erreicht wird.