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Graber Konrad · Ständerat · 2013-11-28

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-28

Wortprotokoll

Wenn ich nur teilweise befriedigt bin, ist das ein Stück weit Ausdruck davon, dass ich mit der Situation hadere und auch mit den Möglichkeiten, die die Schweiz in dieser Frage offensichtlich hat. Dieser Vorstoss erfolgte in echter Sorge um die Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die auch die US-Staatsbürgerschaft besitzen. Diese sind tatsächlich mit der Situation konfrontiert - ich meine, meist unbewusst und unbeabsichtigt -, dass sie gegen das US-Steuerrecht verstossen, weil sie ihrer Deklarationspflicht in den USA nicht nachgekommen sind.

Wer seine Situation in dieser Lage bereinigen will und im Zuge davon auf die amerikanische Staatsbürgerschaft verzichten möchte, stösst ebenfalls auf administrative Hürden. Weil das korrekte Ausfüllen einer amerikanischen Steuererklärung relativ komplex ist, sind die meisten Steuerpflichtigen auf Unterstützung von Beratungsgesellschaften angewiesen. Wer seine Situation bereinigen will, muss dann noch mindestens sieben Erklärungen ausfüllen, was schnell einmal mit Kosten von 15 000 bis 20 000 Franken nur für das Ausfüllen verbunden ist. Auf jeden Fall handelt es sich für diese US-schweizerischen Doppelbürger um ein grosses Ärgernis, was ich auch verschiedenen Zuschriften entnehmen kann.

Die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation schürt nun nicht gerade grosse Hoffnungen auf eine zusätzliche aktive Unterstützung. Teilweise ist dies verständlich, weil die korrekte Erfüllung der Steuerpflicht in den USA zu den Pflichten gehört, die diese Personen als Bürger der USA zu [PAGE 1008] erfüllen haben, und diese somit von den Schweizer Behörden nicht im grossen Stil beeinflusst werden kann. Dies trifft, wie der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, auch auf die Modalitäten des Verzichts auf die US-Staatsbürgerschaft zu, also konkret auf die Rückgabe des US-Passes, die ebenfalls die Erfüllung der Steuerpflicht voraussetzt.

Interessant sind die Ausführungen des Bundesrates betreffend das Offenlegungsprogramm. Offensichtlich kannten insbesondere verschiedene Betroffene das vereinfachte Offenlegungsprogramm für nichtansässige Personen, genannt "Streamlined Filing Compliance Procedure for Non-Resident U.S. Taxpayers", nicht. Dieses Programm ist ja auch erst seit dem 1. September 2012 in Kraft. Es wird nun mit der Beantwortung dieser Interpellation publik bzw. stärker publik. Es entspricht sinngemäss auch der Forderung nach einem administrativ einfachen Verfahren.

Der Bundesrat schreibt am Schluss, dass er sich weiterhin für die Belange von Doppelbürgern einsetzen werde, wobei den Grenzen des Einflussbereiches der Schweizer Behörden Rechnung zu tragen sei. Es wäre wünschenswert, hier noch zu erfahren, wo der Bundesrat allenfalls zusätzliche Möglichkeiten sieht, sich aktiv einzusetzen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass dieses Thema im Rahmen bzw. am Rand der Diskussionen über die Umsetzung der US-Programme für Finanzdienstleister noch einmal aktiv aufgenommen wird. Die Schweiz würde in diesem Zusammenhang nach Verabschiedung der Joint Declaration ja weiterhin mit den US-Behörden in Kontakt stehen.

Eine weitere Möglichkeit sehe ich, sobald der neue US-Botschafter in der Schweiz akkreditiert ist. Es geht bei diesen Fragen ja auch darum, dass die Rückgabe des amerikanischen Passes administrativ einfach abgewickelt werden kann, wozu die lokale Botschaft einen wesentlichen Beitrag leisten kann. Es kann ja nicht sein, dass US-schweizerischen Doppelbürgern empfohlen wird, ihren US-Pass in Ungarn zurückzugeben, weil sich dies dort administrativ einfacher abwickeln lässt.

Auf alle Fälle habe ich die Erwartung, dass der Bundesrat seinem Schlusssatz in der Antwort auf die Interpellation auch Taten folgen lässt. Ich bin der Bundesrätin deshalb dankbar, wenn sie sich noch näher dazu äussert, auf welche Weise sich der Bundesrat in Zukunft verstärkt für die Belange von Doppelbürgern einsetzen könnte oder wird.

Das Thema kann auch noch auf weitere Schwierigkeiten ausgedehnt werden, die US-schweizerische Doppelbürger zurzeit haben. Diese erleben zurzeit in der Schweiz - auch wenn sie nachweislich allen Verpflichtungen gegenüber den amerikanischen Steuerbehörden nachkommen und ihrer Hausbank seit Jahrzehnten die Treue halten - massive Einschränkungen bei den Dienstleistungen von Schweizer Banken. Dabei müssen sie allenfalls die Blockierung ihrer Konten in Kauf nehmen oder haben nicht mehr die Möglichkeit, überhaupt ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank zu eröffnen. Die Banken betreiben in diesem Bereich zurzeit eine Nullrisikopolitik, insbesondere auch darum, weil sie im Steuerstreit mit den USA ihre Verhandlungen mit den US-Behörden nicht zusätzlich belasten wollen. Ein Bankkonto bei einer Schweizer Bank ist zwar kein Menschenrecht, aber es ist doch sehr ärgerlich, wenn US-schweizerische Doppelbürger in der Schweiz bei einer Schweizer Bank kein Konto eröffnen können. Auch in diesem Bereich steht es der Schweiz gut an, wenn sie bei den US-Behörden interveniert bzw. sicherstellt, dass den Schweizer Banken aus der Eröffnung eines Kontos für einen US-schweizerischen Doppelbürger keine Nachteile resultieren.

In diesen beiden Fragen erwarte ich gerne, dass die Frau Bundesrätin aufzeigt, was der Bundesrat, die Verwaltung, allenfalls auch in Zusammenarbeit mit den Bankinstituten oder der Botschaft, tun kann, damit hier Lösungen erzielt werden. Und vielleicht können wir in diesem Bereich vom üblichen Druckempfänger zum Druckausüber mutieren.

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