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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Ich habe vor zwei Tagen den Chef einer der ganz grossen Firmen der Schweiz zu einem Gespräch empfangen. Dieser Herr wurde vor zwei Jahren eingebürgert, und es war nicht möglich, das Gespräch mit ihm in einer unserer Landessprachen zu führen; es musste alles aus dem Englischen übersetzt werden. Nun, diese Person hat ganz offensichtlich ihre zwölf Jahre in der Schweiz verbracht und wurde dann eingebürgert. Das ist eben das, was wir nicht mehr wollen. Ohne die Kenntnis einer Landessprache können Sie gar nicht wirklich integriert sein. Das ist gar nicht möglich, wenn Sie nicht oder nur über einen Übersetzer mit den Leuten sprechen können.

Es ist das Konzept dieser Vorlage, dass die Integration entscheidend ist, dass der Integrationswille der Person entscheidend ist, die eingebürgert werden will, und nicht einfach die Anzahl Jahre, die sie in diesem Land verbracht hat. Das ist das Konzept dieser Vorlage, und deshalb hat der Bundesrat Ihnen vorgeschlagen, dass wir mit der Einführung der Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung eine Hürde einbauen. Es ist eine hohe Hürde, ich bin mir dessen bewusst. Ich weiss auch, dass es für gewisse Leute natürlich eine beträchtliche zusätzliche Hürde ist. Aber wir wollen eben nicht mehr, dass Personen eingebürgert werden, die einfach ihre Anzahl Jahre hier verbracht haben. Wir wollen auch nicht mehr, dass Personen, die im Status der vorläufigen Aufnahme sind, ein Einbürgerungsgesuch stellen können. Das können sie heute, und das ist mit diesem neuen Gesetz nicht mehr möglich. Wir wollen auch nicht mehr, dass eine Person, die eine B-Bewilligung hat, direkt ein Einbürgerungsgesuch stellen kann. Nein, sie muss zuerst eine Niederlassungsbewilligung erhalten, und das dauert häufig zehn Jahre.

Wenn Sie eine Niederlassungsbewilligung frühzeitig erhalten wollen, müssen Sie - das steht in Artikel 34 Absatz 4 des Ausländergesetzes - erfolgreich integriert sein. Was bedeutet das? Das bedeutet gute Kenntnisse einer Landessprache, Respektieren der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung sowie Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben. Das sind nicht die Voraussetzungen für die Einbürgerung, sondern das sind die Voraussetzungen, um überhaupt frühzeitig eine Niederlassungsbewilligung zu erhalten. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, soll dann aber auch früher, nämlich nach acht Jahren, ein Einbürgerungsgesuch stellen können. Noch einmal: Wir sprechen hier über die formellen Voraussetzungen. Niemand ist deswegen nach acht Jahren eingebürgert - niemand! Aber die Person, die diese Anstrengungen nicht nur gemacht hat, sondern die Voraussetzungen dann auch erfüllt, soll die Möglichkeit bekommen, nach acht Jahren ein Einbürgerungsgesuch zu stellen.

Wenn Sie jetzt den Kompromiss von zehn Jahren übernehmen, fällt dieser Anreiz weg. Deshalb ist diese Lösung der zehn Jahre, auch wenn sie so schön zwischen acht und zwölf Jahren in der Mitte liegen, eben kein Kompromiss. Denn mit dem Einbauen der C-Bewilligung als Voraussetzung wurde eine Hürde eingebaut, die sehr hoch ist und nur Sinn macht, wenn die betreffende Person gleichzeitig - bei einer frühzeitigen Erteilung der Niederlassungsbewilligung - auch die Möglichkeit erhält, früher ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Das ist das Konzept des Bundesrates. Sie haben es bis jetzt immer unterstützt, und ich bin Ihnen sehr dankbar, wenn Sie dabei bleiben, weil dies das Grundkonzept dieser Vorlage ist.

Ich höre von allen Seiten Referendumsdrohungen. Ich höre sie sehr gut. Ich weiss auch, dass diese Vorlage absturzgefährdet ist und unter Umständen nicht einmal die Schlussabstimmung überstehen wird - ich bin mir dessen auch sehr bewusst. Ich bin Ihnen auch sehr dankbar, wenn Sie sich bemühen und anstrengen, um gemeinsam mit dem Nationalrat Lösungen zu finden, die am Schluss dazu führen, dass dieses Gesetz - mit allen Vorteilen, aber auch mit den neuen Hürden, die aber sinnvoll sind - durchgebracht werden kann und die Schlussabstimmung und eine allfällige Referendumsabstimmung übersteht. Aber ich bitte Sie auch, sich auf sinnvolle Lösungen zu einigen. Einfach Lösungen zu beschliessen, um irgendwo Einigkeit herzustellen, bringt am Schluss nichts.

Bei dieser Vorlage geht es um eine Totalrevision des Bürgerrechts, das in dieser Form seit 1953 nicht mehr revidiert wurde. Wir haben wirklich versucht, dieser Vorlage eine Haltung zugrunde zu legen, die stimmig ist und auch Sinn macht. Ich bitte Sie, diese Grundhaltung, den Kerngehalt dieser Vorlage, jetzt nicht aufs Spiel zu setzen. [PAGE 521]

Ich bitte Sie, bei Ihrer ursprünglichen Haltung zu bleiben und der Kommissionsmehrheit zu folgen.