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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-06-12

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-06-12

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Flüchtlinge, die zurzeit aus Syrien in die Schweiz kommen, erhält den Status der vorläufigen Aufnahme. Warum erhalten sie diesen Status? Sie erhalten den Status der vorläufigen Aufnahme nicht deshalb, weil sie individuell an Leib und Leben bedroht sind, sondern weil ihre Stadt zerbombt wurde, weil sie verfolgt werden, vielleicht aufgrund ihrer Religion.

Herr Ständerat Föhn hat gesagt, dass sie im Moment nicht zurückkehren können. Ja, das stimmt. Aber wahrscheinlich wird es noch eine Weile dauern, bis sie zurückkehren können; das ist eine Tatsache. Was sagen Sie den Menschen, die hier sind? Sagen Sie ihnen, dass sie im Moment nicht zurückkehren können, sondern hier warten sollen? Nein! Ich bin sehr froh, dass das Parlament mit der Revision des Ausländergesetzes, die 2008 in Kraft getreten ist, entschieden hat, dass diese Personen in der Schweiz arbeiten können sollen und dass diese Personen auch einen Familiennachzug haben dürfen. Der Bund bezahlt den Kantonen für jede einzelne vorläufig aufgenommene Person 6000 Franken als Integrationspauschale, damit die Kantone Anstrengungen unternehmen, damit sich diese Personen in unserem Land integrieren können. Das ist die Ausgangslage - das ist eine gute Ausgangslage, und der Entscheid ist auch richtig, denn diese Menschen können häufig nicht nur im aktuellen Moment, sondern häufig während langer Zeit nicht zurückkehren.

Gemäss diesem Gesetz müssen Einbürgerungswillige nicht nur eine Aufenthaltsbewilligung haben, sondern auch noch eine Niederlassungsbewilligung. Nun ist die Frage: Dürfen diese Menschen später einmal, wenn sie ein Einbürgerungsgesuch stellen, die Zeit, die sie als vorläufig Aufgenommene hier in der Schweiz verbracht haben, an die Aufenthaltsdauer anrechnen lassen oder nicht? Heute ist die Situation mit der bestehenden Gesetzesgrundlage so, dass Einbürgerungswillige nicht nur die Zeit der vorläufigen Aufnahme, sondern sogar die Zeit als Asylbewerber an die Aufenthaltsdauer anrechnen lassen können; sie können alles anrechnen lassen. Das ist mit diesem revidierten Gesetz nicht mehr möglich: Die Zeit während des Asylgesuchs darf nicht mehr angerechnet werden. Hingegen scheint es für den Bundesrat und auch für die Mehrheit Ihrer Kommission ganz klar zu sein, dass Einbürgerungswillige die Zeit der vorläufigen Aufnahme ebenfalls anrechnen lassen können. In dieser Zeit gibt es Integrationsbemühungen, denn sonst würde der Bund den Kantonen die erwähnte Pauschale nicht explizit auszahlen.

Ich bitte Sie, hier an Ihrem Entscheid festzuhalten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat jetzt zwar das Postulat 14.3008 eingereicht - es wird übrigens heute Nachmittag im Nationalrat behandelt -, das den Bundesrat auffordert, den Status der vorläufigen Aufnahme grundsätzlich anzuschauen und zu überprüfen: Gibt es vielleicht unterschiedliche Möglichkeiten? Was ist der [PAGE 522] Hauptgrund dafür, dass Personen lange hierbleiben? Wir sind bereit, dieses Postulat anzunehmen. Ich bitte Sie, jetzt aber nicht plötzlich in dieser Gesetzesvorlage diesen Status neu zu definieren, nachdem Sie 2008 ein Gesetz verabschiedet haben, das entsprechend das Gegenteil verlangt.

Ich bitte Sie, dem Bundesrat und der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.