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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-06-12

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-12

Wortprotokoll

Dies ist nun kein Kernstück der Vorlage, das muss man auch sagen, und über die Herzstücke sind wir uns einig. Ob Mehrheit oder Minderheit - es wird in beiden Fällen in der Regel zu gerechten Entscheiden kommen. Ich bitte Sie hier als Praktiker trotzdem, der Mehrheit zu folgen, der deutlichen Mehrheit. Die Lösung der Mehrheit ist die einfachere. Die Lösung der Minderheit und des Bundesrates ist die kompliziertere.

Aus der Praxis kann ich Ihnen einfach sagen, dass die meisten Scheidungsverfahren, die ich überblicke, Scheidungen grenzüberschreitender Art mit Franzosen, Deutschen, Italienern und Österreichern sind, also mit Menschen aus Nachbarländern. Hier muss ich selbst als schweizerischer Rechtsanwalt sagen - obwohl ich das ja vielleicht nicht so gerne tue -: Die zuständigen Gerichte in unseren Nachbarstaaten sind gut mit unseren schweizerischen Verhältnissen vertraut und setzen die schweizerischen Vorsorgerechtsregeln nach meinen Erfahrungen gut um. Das hat zur Folge, dass ich in solchen Fällen den beiden scheidungswilligen Partnern nicht ein zweites Scheidungsverfahren in der Schweiz auferlegen möchte, also eine zwingende zweite Klage in der Schweiz, die dann natürlich durch einen schweizerischen Rechtsanwalt vertreten würde oder gar durch zwei. Das ist ja schön, aber es ist unsinnig in Fällen, in denen die Lösung einfach und gerecht ist.

Die Mehrheit lässt zu, dass in Fällen, in denen das nicht stimmt, ein Klagerecht in der Schweiz für beide Seiten besteht. Wenn man will, kann man ein zweites Verfahren anhängig machen. In der Regel ist das nicht nötig. Kollege Cramer hat das richtig gesagt: Selbst wenn es zu einem sogenannten Exequatur-Verfahren kommt, ist das in aller Regel wesentlich schneller und billiger als eine zwingende zweite, schweizerische Klage, die das Verfahren dann wesentlich verlängern und verteuern würde.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.